Polizei rät zur Vorsicht:Wo Grillen brandgefährlich ist

In Schutzgebieten ist offenes Feuer verboten. Beamte kontrollieren.

Sobald es wärmer wird, ziehen vorwiegend junge Leute gerne an die Seen und in die Wälder des Landkreises, um dort zu übernachten. Häufig machen sie dabei auch Feuer. An vielen Stellen im Landkreis ist das aber nicht erlaubt - nämlich überall da, wo man sich im Natur- oder Landschaftsschutzgebiet befindet. Die Polizei kontrolliert deshalb an den entsprechenden Stellen.

In der Nacht auf vergangenen Samstag trafen die Beamten am Westufer des Sylvensteinsees vier junge Leute an, zwei Frauen im Alter von 19 und 20 Jahren und zwei Männer im Alter von 20 und 32 Jahren. Sie hatten nicht nur zwei Zelte am Fuße des Falkenbergs aufgestellt, sondern für die abendliche Feier und das dazugehörige Grillen ein Lagerfeuer entzündet. Das Seeufer liegt aber im Landschaftsschutzgebiet, und bei der derzeit herrschenden Waldbrandgefahr sollte man besser kein Feuer machen, mindestens aber einen weiten Sicherheitsabstand zum Waldrand einhalten.

Die Polizei rät dazu, sich vorab zu informieren, wo das Zelten und Feuermachen erlaubt ist, beziehungsweise die entsprechenden Schilder zu beachten, die auf die Schutzgebiete hinweisen. So ist etwa der gesamte Walchensee samt seinen Inseln und Ufern Landschaftsschutzgebiet, sofern er nicht überhaupt unter Naturschutz steht. Vor allem an den Wochenenden kontrolliert die Polizei verstärkt, ob wilde Camper unterwegs sind.

Die vier jungen Leute am Sylvensteinsee mussten bei der Polizei ihre Personalien angeben und dann ihre Ausrüstung wieder abbauen. Sie seien sich nicht bewusst gewesen, dass sie ihre Zelte in einem Landschaftsschutzgebiet aufgeschlagen hätten, teilt die Tölzer Polizei mit. Sie bekamen von den Beamten eine mündliche Verwarnung.

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