Penzberg:Richter sieht Mordversuch

Ein 19-Jähriger, der eine Kollegin erdrosseln wollte, muss ins Gefängnis

Von Andreas Salch

FlowTex-Untersuchungsausschuss beendet seine Arbeit

Der Richter hat sein Urteil gesprochen

(Foto: picture-alliance/ dpa/dpaweb)

Wie man ein Schling flicht und sie in den Händen halten muss, um jemanden damit möglichst schnell zu erdrosseln, wusste Florian R. Immerhin hatte er es in Computerspielen oft gemacht. Er schlüpfte dann in die Rolle eines "Meuchelmörders".

Am Morgen des 10. Dezember vergangenen Jahres stand Florian R. in der Küche des AWO-Kindergartens in Penzberg, wo er im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes arbeitete. Er schälte Kartoffeln. Der Köchin Anneliese K. ging das aber zu langsam. Sie forderte R. auf schneller zu arbeiten. Als die 50-Jährige ihm für einen Augenblick den Rücken zuwandte, drehte R. ein Küchentuch zu einer Schlinge, warf es Anneliese K. um den Hals und zog mit aller Kraft zu. Anneliese K. konnte noch um Hilfe schreien.

Drei Kolleginnen eilten zu ihr und versuchten R. von ihr wegzuzerren. Für die Tat verurteilte das Landgericht München II den Penzberger am Freitag wegen versuchten Mordes zu viereinhalb Jahren Haft. Da bei dem Angeklagten "deutliche Reiferückstände" vorlägen, habe die Kammer Jugendstrafrecht angewendet, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Bott.

An Vormittag jenes 10. Dezember gärte es in Florian R. Die Leiterin des Kindergartens hatte ihm am vorangegangenen Freitag erklärt, dass sie ihn entlassen werde, da sie mit seiner Arbeitsleistung nicht zufrieden sei. Dennoch erschien R. montags wieder zur Arbeit, obwohl ihm klar war, dass er gehen müsse.

Der Angeklagte habe sich aufgrund der bevorstehenden Entlassung als Versager gefühlt, sagte Richter Bott bei der Urteilsbegründung. Die Attacke auf die Köchin habe eigentlich nichts mit deren Person zu tun. Der 19-Jährige, der sich auch in seiner Lehrer als Bäcker oft ungerecht behandelt fühlte, habe vielmehr versucht, sich einmal durchzusetzen. Die Tat sei "mehr Ausdruck seiner Unreife", erklärte der Vorsitzende. Die "Ballerspiele" seien letztlich "nicht der Auslöser für Taten wie diese", sagte Bott.

Staatsanwältin Kristina Frank sowie R.s Verteidiger, Rechtsanwalt Winfried Folda, sahen dies indes anders. In ihrem Plädoyer sagte die Anklagevertreterin, dass sich der 19-Jährige die Rollen, die er am Computer spielte, zum Vorbild genommen habe. Frank forderte fünf Jahre und vier Monate Haft wegen versuchten Mordes.

Bei der Tat habe der Angeklagte aus "übersteigerter Wut" gehandelt, so die Staatsanwältin. Verteidiger Winfried Folda fragte bei seinem Schlussvortrag, warum es überhaupt sogenannte Computerspiele gebe, in denen Gewalt vorkomme. Verbote, die von der Politik angekündigt würden, scheiterten immer an wirtschaftlichen Interessen, so Folda. Durch ständige "Einübung", sei sein Mandant nicht mehr in der Lage gewesen sich zu steuern. Während Florian R. die Köchin strangulierte, erlitt er einen Kollaps und ließ von ihr ab

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: