Max-Villa in Münsing:Petzet fordert energischeres Vorgehen

Das Landratsamt kann die notwendige Instandhaltung der Villa Max erzwingen, meint der früherer Generalkonservator. Der Landrat schließt eine Enteignung aus.

B. Engel

Das Landratsamt könnte die notwendige Instandhaltung der Villa Max erzwingen - davon ist der Präsident des Internationalen Rats für Denkmalpflege und ehemalige bayerische Generalkonservator Michael Petzet überzeugt. Vom Tölzer Landratsamt wünsche er sich ein energischeres Vorgehen, sagte er auf Anfrage der SZ. Denn die Eigentümerin versuche das denkmalgeschützte ehemalige Wohnhaus des Künstlers Gabriel von Max in Ammerland (Gemeinde Münsing) zu ruinieren. Das Landratsamt könnte seiner Ansicht nach eine Firma damit beauftragen, die Bausubstanz durch Instandsetzungsmaßnahmen zu erhalten, und danach die Kosten der Eigentümerin in Rechnung stellen.

Max-Villa in Münsing: Die Max-Villa ist mittlerweile zum Thema für den internationalen Denkmalschutz geworden. Unterdessen bröckelt sie weiter vor sich hin.

Die Max-Villa ist mittlerweile zum Thema für den internationalen Denkmalschutz geworden. Unterdessen bröckelt sie weiter vor sich hin.

(Foto: Hartmut Pöstges)

Wie berichtet, hat die Gemeinde Münsing einen Abrissantrag der Eigentümerin in der vergangenen Woche einstimmig abgelehnt. Jetzt müssen das Landratsamt, die Fachbehörden und die Gerichte über den Fall entscheiden. In der Münsinger Bürgerversammlung am Dienstag betonte Landrat Josef Niedermaier (FW) nochmals, er wolle die Villa Max erhalten. Forderungen nach einer Enteignung erteilte er eine Absage. Das Landratsamt könne die Eigentümerin nur dazu verpflichten, das Denkmal in seinem Bestand zu erhalten, sagte Niedermaier. Eine andere Rechtsgrundlage gebe es nicht. Bis zum Sommer wolle seine Behörde den Abrissantrag sorgfältig prüfen. Denn eine Entscheidung müsse auch vor Gericht bestehen.

Nach Ansicht von Wolfgang Göhner, Justiziar im Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege, ist jeder Besitzer eines Baudenkmals dazu verpflichtet, sein Eigentum so zu erhalten, wie er es vorgefunden hat. Tue er dies nicht, könne das zuständige Landratsamt eine Sicherungsanordnung erlassen. Damit ordne die Behörde konkrete Maßnahmen zur Instandhaltung an, die der Eigentümer umsetzen müsse, solange es ihm finanziell zumutbar sei. Erfolge darauf keine Reaktion, komme eine Duldungsanordnung in Frage. So könnten Notsicherungsmaßnahmen ergriffen werden, um etwa einen Einsturz eines Hauses zu verhindern. Der Eigentümer müsse demnach auch gegen seinen Willen akzeptieren, dass in seinem Baudenkmal gearbeitet werde. Grundsätzlich sollen Eigentümern und Behörden nach einer gemeinsamen Lösung suchen. Er plädiere dafür, die Möglichkeiten des Denkmalschutzgesetzes immer voll auszuschöpfen, sagte Göhner.

Münsings Bürgermeister Michael Grasl (FW) hofft darauf, dass eine Entscheidung absehbar ist, wie er auf der Münsinger Bürgerversammlung sagte. Ausdrücklich bedankte sich Ursula Scriba, Vorsitzende des Ostuferschutzverbands (OSV), für die Stellungnahme der Gemeinde Münsing und den Einsatz von Landrat Niedermaier.

Die Baujuristin im Tölzer Landratsamt, Constanze Hagen, wollte der SZ am gestrigen Mittwoch zur Angelegenheit Villa Max nichts mehr sagen.

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