Münsing:70-jähriger Münchner ertrinkt

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Schwierige Suche: Allein 18 Helfer der Wasserwacht, davon sechs Taucher, waren am Buchsee im Einsatz. (Foto: Wasserwacht)

Der Mann wird nach einem Großeinsatz am Freitag tot aus dem Buchsee geborgen

Von Barbara Brießmann, Münsing

Er kam nicht vom Schwimmen zurück: Am Donnerstag meldete eine Münchnerin ihren Mann als vermisst. Seitdem wurde der Buchsee zwischen Münsing und Höhenrain nach dem 70-Jährigen abgesucht, wo er beim Schwimmen war. Am Freitag gab es am Nachmittag die traurige Gewissheit: Der Mann ist ertrunken.

Großeinsatz für die Retter: Gegen 18.30 Uhr am Donnerstag wurden die Einsatzkräfte alarmiert, dass ein Münchner vom Baden im Buchsee nicht zurückgekommen sei. Polizei, Feuerwehr, die Lebensrettungsgesellschaft DLRG und die Wasserwacht rückten aus. Zunächst aber stieg ein Hubschrauber auf und überflog den Buchsee. Als die Retter von oben nichts entdecken konnten, kamen neun Taucher von Wasserwacht und Feuerwehr zum Einsatz. Sie suchten unter Wasser nach dem 70-Jährigen. Die anderen Einsatzkräfte durchkämmten das Schilf am Ufer. Neben Polizei und Rettungsdienst waren 53 Helfer am Buchsee im Einsatz: sieben Wasserretter von der DLRG Wolfratshausen, 28 Helfer von den Feuerwehren Wolfratshausen und Münsing sowie 18 Wasserretter der Wasserwacht Wolfratshausen. Bei Einbruch der Dunkelheit musste die Suche abgebrochen werden.

Erst am Freitag in der Früh konnte die Aktion fortgesetzt werden. Eine Tauchergruppe der Bereitschaftspolizei aus Nürnberg wurde zur Unterstützung bei der Suche eingesetzt. Mit Hilfe eines Sonargeräts wurde der gesamte See systematisch durchschwommen. An jedem verdächtigen Punkt, wo eine Person am Seegrund hätte liegen können, setzten die Spezialisten eine Boje. Anschließend rückten die Taucher der Feuerwehr Wolfratshausen an und gingen gezielt in die Tiefe. Gegen 14.45 Uhr wurde die Leiche des vermissten Münchners gefunden. Er lag in sechs Metern Tiefe und etwa 20 Meter vom Ostufer des warmen Moorsees entfernt. Laut Polizei ist der Mann ertrunken, ein Fremdverschulden liege nicht vor.

© SZ vom 29.08.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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