Prozess um Kindesmissbrauch:Herzinfarkt bei der Festnahme

Ein 66-Jähriger aus dem Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen soll sich an seinem Enkel vergangen haben. Der Mann ist einschlägig vorbestraft.

Vor dem Landgericht München II hat der Prozess gegen einen 66-Jährigen aus dem südlichen Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen begonnen, der seinen Enkel sexuell schwer missbraucht haben soll. Außerdem wird dem Mann, der wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern bereits einschlägig vorbestraft ist, der Erwerb von kinderpornografischen Bildern zur Last gelegt.

Bei seiner Festnahme im Juni vergangenen Jahres hatte der Mann einen Herzinfarkt erlitten und musste operiert werden. Danach kam er in Untersuchungshaft. Da es sich bei dem mutmaßlichen Opfer um ein Kind handelt, findet der Prozess vor der 1. Jugendkammer statt. Weil der Angeklagte bei seiner Vernehmung auch zu seinem Intimleben befragt wurde, schloss das Gericht die Öffentlichkeit aus.

Vor zehn Jahren bereits verurteilt

Vor genau zehn Jahren, Ende Februar 2006, war der Mann vor dem Landgericht München wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in neun Fällen zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Nach seiner Entlassung aus der Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech stand er unter Führungsaufsicht. Unter anderem durfte er keine Minderjährige beherbergen. Laut Anklage der Staatsanwaltschaft soll der 66-Jährige dagegen im Frühjahr vergangenen Jahres verstoßen haben, als sein Enkel eine Woche bei ihm und seiner Frau wohnte.

In dieser Zeit soll es zu drei sexuellen Übergriffen durch den Angeklagten gekommen sein. In einem der Fälle soll er mit dem Kind im Keller seines Wohnhauses gebastelt haben. Um sich den Buben gefügig zu machen, soll er ihm ein Modell geschenkt haben. Nach dem mutmaßlichen sexuellen Übergriff soll der Angeklagte das Kind aufgefordert haben, niemanden etwas zu sagen. Anderenfalls werde er ihm das Modell wieder abnehmen.

Bei der Festnahme des 66-Jährigen fanden die Ermittler auf dessen Computer zudem eine Vielzahl kinderpornografischer Bilder, die er sich aus dem Internet heruntergeladen haben soll. Darüber hinaus hortete der Mann siebzig Patronen, ohne im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis zu sein. Der Prozess dauert an.

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