Mit Zigarette vorgefahren:Heftiger Streit an einer Tankstelle

Kunde gerät mit einem Mitarbeiter aneinander - und wird verurteilt

Von Benjamin Engel, Wolfratshausen

Noch kurz vor der Urteilsverkündung sieht sich der Angeklagte schuldlos. "Ich fühle mich sehr ungerecht behandelt", schimpft der 47-jährige, vom Balkan stammende Lenggrieser. Einem Tankstellen-Mitarbeiter im Südlandkreis wirft er vor, ihn provoziert zu haben. Laut Staatsanwaltschaft war es anders herum. Der Mann wollte im Oktober 2017 mit brennender Zigarette an der Tankstelle aus dem Auto aussteigen. Als die Servicekraft ihn aufgefordert habe, den Glimmstängel auszumachen, soll der Koch ausgerastet sein. Er soll gedroht haben, diesen "kalt zu machen" und gespuckt haben. Wegen Bedrohung und Beleidigung wurde der Mann zu einer Geldstrafe von 5000 Euro verurteilt. Gegen den Strafbefehl in Höhe von 3600 Euro hatte er Einspruch eingelegt.

Der Tankwart hatte die Polizei alarmiert. In ihren Schilderungen weichen er und der Angeklagte deutlich voneinander ab. Der Tankstellen-Mitarbeiter berichtet, wie der Kunde mit brennender Zigarette auf Höhe einer Zapfsäule aus dem Auto steigen wollte, was ihn wegen der Brandgefahr erschreckt habe. Genau dort habe ein Kunde wenig zuvor viel Benzin verschüttet. Als der Angeklagte nicht reagierte, habe er dessen Autotür geschlossen. Der Mann sei aggressiv geworden, er selbst in den Kassenraum zurückgewichen. Der Angeklagte habe gedroht, ihn kalt zu machen, wenn er herauskomme und gespuckt, was eine Videokamera filmte.

Aus Sicht des Angeklagten stimmt das so nicht. Er schildert, dass er die Zigarette schon vor dem Aussteigen ausgemacht hat. Der Tankwart sei auf ihn zugestürmt, habe geschimpft und die Tür zugeknallt. Der Mitarbeiter habe ihn als "Ausländer" bezeichnet, der hier nichts zu suchen habe. Bedroht habe er den Tankwart nicht. Ihm glaubt Amtsrichter Helmut Berger nicht. Er fragt sich, warum der Angeklagte nicht sofort bei der Polizei erzählt habe, dass er sich rassistisch angegriffen gefühlt habe. Aus seiner Sicht habe der Angeklagte nicht die Wahrheit gesagt.

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