Marode Immobilie:"Optisches Ärgernis"

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Der Tölzer Bahnhof verfällt zusehends. Am Ausgang zu den Gleisen kommt der Putz von der Decke. (Foto: Harry Wolfsbauer)

Tölzer Bahnhof: CSU drängt Stadtverwaltung zum Handeln

Von Klaus Schieder, Bad Tölz

Der Bahnhof in Bad Tölz kommt zusehends herunter. Mittlerweile befindet sich das denkmalgeschützte Gebäude aus dem Jahr 1925 in einem derart schlechten Zustand, dass die Bayerische Oberland-Bahn (BOB) ihr Kundencenter nach draußen in einen Container am Parkplatz verlegt hat. "Eine Gastronomie ist seit Jahren nicht mehr vorhanden, angemessene Warte- und Aufenthaltsmöglichkeiten für Reisende stehen nicht mehr zur Verfügung, auch die Bedürfnisanlagen sind seit langem geschlossen", kritisieren die Stadträte Ingo Mehner und Christof Botzenhart (beide CSU). Sie fordern deshalb die Stadtverwaltung per Antrag auf, alle juristischen Möglichkeiten zu prüfen, um den Verfall des Bahnhofs zu stoppen.

Die Bahn hatte das Bauwerk mit dem Uhrenturm vor 16 Jahren an den Tölzer Unternehmer Erwin Fritz verkauft. Der hatte immer wieder angekündigt, den Bahnhof sanieren zu wollen, einen entsprechenden Bauantrag gab es allerdings nie. Willi Streicher (SPD) wird seit Jahren nicht müde, die Stadt zum Kauf des Gebäudes aufzufordern. Sein Ceterum censeo brachte allerdings nichts, da Verhandlungen mit dem Eigentümer in Sande verliefen. Wie Bürgermeister Josef Janker (CSU) mehrmals in seiner Amtszeit im Stadtrat mitteilte, sei der Besitzer nicht zum Verkauf bereit.

Für CSU-Fraktionssprecher Mehner und Dritten Bürgermeister Botzenhart erfüllt der Bahnhof inzwischen seinen öffentlichen Zweck nicht mehr. Niemand wartet darin auf einen Zug, niemand kann dort mehr eine Fahrkarte kaufen. Das alte Gebäude sei darüber hinaus "ein optisches Ärgernis" und alles andere als eine Visitenkarte für Bad Tölz. "Ob der bauliche Zustand zudem ein Sicherheitsrisiko darstellt, müsste untersucht werden", meinen sie.

Deshalb stellen sie für die nächste Sitzung des Tölzer Stadtrats am kommenden Dienstag, 24. April (16 Uhr, Saal des Rathauses), den Antrag, dass die Stadtverwaltung prüft, wie sich dieser Verfall aufhalten lässt. Zu den Aspekten, die untersucht werden sollten, gehören für Mehner und Botzenhart unter anderem sicherheitsrechtliche Verfügungen, ein Vorkaufsrecht oder auch die Festsetzung eines Sanierungsgebiets. Auch eine Enteignung sollte ihrer Ansicht nach nicht ausgeschlossen werden.

© SZ vom 21.04.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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