Landratsamt widerspricht Gemeinde Münsing:Ein Vorbescheid gehört niemandem

Wiedemann-Sanatorium

Seit Jahren ist unklar, was aus dem Gelände wird, auf dem einst die Wiedemann-Klinik betrieben wurde. Die aktuelle Auseinandersetzung sagt noch nichts über die künftige Nutzung.

(Foto: Hartmut Pöstges)

Bürokratischer Streit ums ehemalige Wiedemann-Klinikgelände in Ambach

Von Benjamin Engel, Münsing

Über die künftige Nutzung der ehemaligen Wiedemann-Klinik im Münsinger Ortsteil Ambach ist ein juristischer Streit entbrannt. Konkret geht es um einen alten Bauvorbescheid. Das Tölzer Landratsamt und die Gemeinde Münsing sind gegensätzlicher Auffassung. Das Kuratorium Wohnen im Alter (KWA) will auf dem Areal ein Seniorenwohnstift bauen. Falls dieses Vorhaben scheitern sollte, hat das Unternehmen einen Bauantrag auf Grundlage des Vorbescheids eines früheren Investors gestellt. Dieter Wiedemann - ihm gehört noch ein Gebäude auf dem Ambacher Areal - beantragt, denselben Vorbescheid für ein Gesundheitszentrum zu verlängern. Dieses Ansinnen lehnte der Gemeinderat ab. Doch das Landratsamt wird den Verlängerungsantrag von Wiedemann wahrscheinlich genehmigen, heißt es aus der Pressestelle.

Ausgangspunkt ist ein Vorbescheid von 2014. Damals hatte ein Investor Pläne für ein psychosomatisches Kompetenzzentrum mit 160 Betten auf dem Gelände vorgestellt. Das Vorhaben wurde aber nicht weiterverfolgt. Auf Grundlage dieses Vorbescheids hatte das KWA einen Bauantrag gestellt. Damit will das Unternehmen eine alternative Nutzungsoption haben, falls das Bauleitplanungsverfahren für ein Seniorenwohnstift scheitert.

Die Kommune ist der Ansicht, dass nur das KWA auf den Bauvorbescheid zurückgreifen kann. Eine entsprechende Vereinbarung ist laut Bauamtsleiter Stephan Lanzinger geschlossen worden. Aus Sicht der Verwaltung kann dagegen Wiedemann keine Verlängerung beantragen. "Es ist schlicht nicht möglich, dass ein Bauvorbescheid zwei verschiedenen Grundstückseigentümern zusteht", argumentiert die Verwaltung. Außerdem beziehe sich der Bauvorbescheid auf ein Gesamtkonzept, das Wiedemann auf seinem Teil des Areals nicht umsetzen könne.

Dieser Position widerspricht das Landratsamt. Laut Pressesprecherin Marlis Peischer sind Vorbescheide grundstücks- und eben nicht personenbezogen. So brauche es auch keine förmliche Übertragung des Vorbescheids. Das Landratsamt prüfe den Bauantrag des Kuratoriums Wohnen im Alter. Unter dem Strich habe sich an der Situation von 2014 aber nichts geändert. Im Vorbescheid sei nur eine Nutzung als Sanatorium vorgesehen. Sowohl Wiedemann als auch KWA gehe es aber um eine Wohnnutzung, wofür eine Bauleitplanung erforderlich sei.

Im Herbst 2017 hat der Münsinger Gemeinderat das Verfahren für den Bau eines Seniorenwohnstifts von KWA mit bis zu 80 Wohnungen befürwortet. Dagegen wurde Wiedemanns Antrag, das letzte in Familienbesitz verbliebene frühere Klinikgebäude für zwei bis drei Wohnungen umzubauen, abgelehnt. Lanzinger erklärte damals, dass eine Wohnnutzung im Außenbereich nicht möglich sei. Allerdings stellte er in Aussicht, dass künftig eine andere Bewertung im Bebauungsplanverfahren für das Wohnstift möglich sein könnte.

"Ich verstehe das Theater nicht", sagt Wiedemann verärgert. Er bedauere, dass einem Bürger Steine in den Weg geworfen würden, während das Vorhaben eines Investors mit viel mehr Wohnungen durchkomme. Im gehe es darum, drei Wohnungen zu schaffen. "Hören Sie endlich auf, Steine zu werfen, sondern unterstützen Sie ein vollkommen harmloses Vorhaben", sagte Wiedemann im Gemeinderat.

Bürgermeister Michael Grasl (FW) bat darum, die Themen auseinanderzuhalten. Bei der Ablehnung gehe es allein um die Verlängerung für den Vorbescheid zur Kliniknutzung.

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