Landratsamt warnt:Grill-Verbot in den Schutzgebieten

Pfingstferienbeginn und Sonnenschein - beste Voraussetzungen für ein Wochenende im Grünen. Dem Naturgenuss steht nichts im Wege, wenn bestimmte Regeln eingehalten werden, vor allem wenn es um das Übernachten und Grillen in Schutzgebieten geht. Darauf weist die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes hin. Die gesamte Isar inklusive des Sylvensteinsees befinden sich in Natur- oder Landschaftsschutzgebieten. Auch der Walchensee ist Landschaftsschutzgebiet. Dort sind Feuermachen und Grillen verboten - außer am Grillplatz an der Wasserwacht bei Fall. Auch das Übernachten in Zelten und Wohnmobilen in der freien Natur ist verboten. Für Wohnmobile gibt es in Fall am Sylvensteinsee, in Einsiedl am Walchensee und in Mittenwald Nachtparkplätze.

© SZ vom 02.06.2017 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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