Landgericht München II:Tölzer Juwelendieb muss ins Gefängnis

Das Landgericht München II sieht es als erwiesen an, dass ein 73-Jähriger drei Einbrüche begangen hat. Der Mann wird zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.

Andreas Salch

Detlef Sch. ist inzwischen 73 und kann auf eine 45-jährige kriminelle Karriere zurückblicken. Sie begann 1966. Im Laufe seines Lebens wurde der Senior zu insgesamt fast neunzehn Jahren Gefängnis verurteilt. Meistens wegen Diebstahls und Hehlerei. Am Montag verurteilte das Landgericht München II den verheirateten Rentner nun wegen des Einbruchs in drei Tölzer Juwelierläden sowie wegen eines versuchten Einbruchs, ebenfalls in ein Juweliergeschäft in Tölz und wegen Sozialhilfebetrugs zu achteinhalb Jahren Gefängnis. Detlef Sch. bestritt die Vorwürfe bis zuletzt.

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Detlef Sch. sei ein Serieneinbrecher, wie man ihn selten trifft, urteilte das Landgericht  - und verurteilte den Angeklagten zu fast achteinhalb Jahren Gefängnisstrafe.

(Foto: dpa)

Der Angeklagte sei ein "Serieneinbrecher, wie man ihn selten trifft", sagte Staatsanwalt Florian Burckhardt, der neun Jahre Haft gefordert hatte. Obwohl Sch. 2005 vor dem Landgericht Klagenfurt wegen einer Einbruchsserie zu fünf Jahren Haft verurteilt worden war, machte er bereits im April 2009 nach vorzeitiger Entlassung aus dem Gefängnis dort weiter, wo er aufgehört hatte.

Letztlich habe sich der Angeklagte durch seine "Unverfrorenheit und tolldreiste Dummheit" selbst überführt, sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Mitte Februar vergangenen Jahres hatte sich der 73-Jährige in den frühen Morgenstunden an der Eingangstüre eines Schmuckgeschäftes in Tölz zu schaffen gemacht. Als eine Zeitungsausträgerin kam, verließ er den Tatort, wollte aber zurückkommen. Allerdings hatte auch ein Anwohner Sch. bemerkt und die Polizei alarmiert. Sie nahm ihn fest und fand "typische Einbruchswerkzeuge" bei ihm, wie einer der Beamten bei seiner Vernehmung vor Gericht sagte. "In jeder Tasche war was - wie im Film", berichtete der Polizist.

Die Beute im Wert von insgesamt rund 313 000 Euro verkaufte der Senior und erhielt dafür rund 172 000 Euro. Mit den Einbrüchen habe der Angeklagte sich eine zusätzliche Einnahmequelle erschlossen, da ihm seine Rente und eine Grundsicherung von insgesamt 650 Euro monatlich nicht genug gewesen seien, so der Staatsanwalt. Außer wegen Diebstahls verurteilte das Gericht Detlef Sch. wegen Sozialhilfebetrugs. Alles in allem hat sich der 73-Jährige nach Überzeugung der Richter in den vergangenen Jahren mehrere Tausend Euro ergaunert. Die Anträge hierfür hatte er sogar in der Zeit gestellt, als er in Österreich im Gefängnis saß. Doch aufgefallen war dies niemandem.

Einen Teil der Vorwürfe aus der Anklage stellte das Gericht ein, da deren Ahndung sich nicht auf die Höhe der verhängten Strafe ausgewirkt hätte. Sch.s Verteidiger sagte, es gebe Lücken in der "Indizienkette"; er forderte deshalb einen Freispruch für seinen Mandanten.

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