Kommentar:Bellen und bellen lassen

Wie in Geretsried eine gute Idee an Paragrafen scheiterte

Von Felicitas Amler

Was für ein Land! Ein Land, in dem die Entsorgung radioaktiver Abfälle baurechtlich genauso zu den "privilegierten Vorhaben" gehört, die in einem sogenannten Außenbereich zulässig sind, wie ein landwirtschaftlicher Betrieb - nicht aber eine schlichte Hundewiese. An jenem Paragraf 35 Baugesetzbuch, der solcherlei Vorschriften enthält, ist in der Stadt Geretsried gerade eine Idee gescheitert, die viel zum friedlichen Nebeneinander von Mensch und Tier hätte beitragen können.

Tausend Quadratmeter und ein Zaun rundherum hätten ausgereicht, um Hunden eine Möglichkeit zu verschaffen, sich ab und zu auszutoben. Und sie dabei von Menschen fernzuhalten, die Angst vor lebhaften Vierbeinern haben. Man hätte die Hunde gleichzeitig davor geschützt, auszubüxen und womöglich im städtischen Straßengetümmel überfahren zu werden. Und ihre Halter hätten stressfrei mit ihnen spielen und üben können. Eine schöne und sinnvolle Einrichtung, wie sie andernorts bereits besteht - in der Stadt Penzberg zum Beispiel.

Nach dem deutschen Außenbereich-Paragrafen aber könnten "öffentliche Belange" wie Natur- und Bodenschutz einer Hundewiese entgegenstehen. Klar: Die Viecher würden ja jeden Grashalm niedertrampeln und sicher auch das ein oder andere "Geschäft" hinterlassen. Allerdings tun sie das auch ohne eingezäunten Spielplatz - und zwar oft und besonders auf der Böhmwiese. Denn die zählt zu den beliebtesten Gassi-Routen in Geretsried. Anständige Hundebesitzer nehmen dort wie anderswo einen Beutel und räumen die Haufen weg. Das hätten sie auch auf der Hunde-Spielwiese gern getan. Eine "Dog-Station", also die Stelle, an der man leere Beutel zieht und volle Beutel entsorgt, wäre neben dem Zaun übrigens die einzige bauliche Einrichtung gewesen. Gut, dass das Landratsamt die Stadt Geretsried vor diesem schwerwiegenden Eingriff bewahrt hat.

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