Königsdorf:Schutt im Schacht

In Grafing bei Königsdorf soll eine Grube mit "belastetem Material" verfüllt werden. In der Gemeinde wächst deshalb die Sorge, dass man sich damit Alternativen für den jetzigen Trinkwasserbrunnen verbaut

Von Claudia Koestler, Königsdorf

Auf Königsdorfer Flur soll künftig "belastetes Material" entsorgt werden - so heißt es nüchtern im abfallrechtlichen Regelwerk. Doch das nährt die Sorge, dass damit künftige neue Quellfassungen für die örtliche Trinkwasser-Versorgung ausgeschlossen sein könnten.

Die Gemeinde Königsdorf kommt mit ihrer Trinkwasserproblematik seit Jahren nicht zur Ruhe. Zwar laufen die Planungen, gemeinsam mit Geretsried bis 2016 eine Ultrafiltrationsanlage zu bauen, um das Wasser aus dem Brunnen bei Wiesen nicht länger chloren und abkochen zu müssen. Zugleich gibt es aber auch Forderungen nach einer alternativen Wasserversorgung aus einem neuen Brunnen. So hat die Königsdorferin Helga Velhorn eine entsprechende Petition an den Landtag gerichtet, die dort im Oktober behandelt werden soll. Laut einem Antrag von Markus Orterer (FWG) und Josef Mayr (CSU) soll die Gemeinde zudem bald einen Hydrogeologen mit der Suche beauftragen. Ein entsprechendes Angebot liege laut Andreas Baumann vom Bauamt Königsdorf bereits vor. Nun aber gibt die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung an diesem Dienstag Anlass zu der Sorge, dass nahe einer möglichen neuen Quellfassung belastetes Material verfüllt werden könnte. Die Firma Gämmerler-Hütwohl GmbH will nämlich in ihrer Abbauhalde in Grafing nicht länger nur Material der Belastungsklasse Z 1.2 verfüllen, sondern auch Z 2-Material. Die Klassifizierung von Abfall ist in einem Regelwerk namens "Laga" festgeschrieben. In Bayern sind diese Laga-Regelungen konkretisiert durch einen "Leitfaden für die Verfüllung von Gruben und Brüchen". Die Laga kennt vier Z-Gruppen, unterteilt nach der Schadstoffbelastung: Z 0 darf uneingeschränkt verfüllt werden, weil es gänzlich unbelastet ist. Es geht weiter über Z 1.1 und Z 1.2 bis zu Z 2, dem sogenanntem "belasteten Material". Was höher beziffert wird als Z.2, muss auf speziellen Deponien entsorgt werden.

Doch was verbirgt sich hinter dem Begriff Z 2-Material? Cornelia Breiter vom Landratsamt in Bad Tölz nennt grundsätzlich "belastetes Abbruchmaterial, belasteter Bauschutt und belastete Reststoffe, etwa aus Altlasten". Darin enthalten sein können laut Breiter "Chlorid oder Schwermetalle wie Arsen, Blei, Kadmium, Chrom, Kupfer, Nickel, Quecksilber oder Zink", und das in höheren Werten als in Z 1.1 oder Z 1.2. Als Beispiel kann Z 2 laut Schadstoffratgeber des Bayerischen Landesamtes für Umwelt bis zu 1000 Milligramm Blei pro Kilogramm enthalten, bis zu zehn Milligramm Kadmium und zehn Milligramm Quecksilber, während es bei Z 1.1 nur maximal 140 Milligramm Blei, zwei Milligramm Cadmium und ein Milligramm Quecksilber sein dürfen. Welche weiteren Stoffe noch enthalten sein können, sei laut Breiter "im Einzelfall zu beurteilen".

Königsdorf: Die Kiesgrube nahe der Rothmühle soll verfüllt werden.

Die Kiesgrube nahe der Rothmühle soll verfüllt werden.

(Foto: Hartmut Pöstges)

Für die Königsdorfer stellt sich die Frage, ob man sich mit einer Genehmigung nicht ein zukünftiges Problem bei der Suche nach einer alternativen Trinkwasser-Quelle schaffe. Das Wasserwirtschaftsamt Weilheim indes hat das Ansinnen der Firma Gämmerler indes bereits positiv beurteilt, "weil die betreffende Abbauhalde ja nicht in der Nähe des Königsdorfer Wasserschutzgebietes liegt", wie Johannes Riedl erklärt.

Königsdorf ist nicht die erste Gemeinde im Landkreis, die mit dem Thema zu tun hat. In Egling wollte bereits vor acht Jahren die Firma Bergmann die Kiesgrube in Feldkirchen mit Z 2-Material füllen. Das aber rief massive Proteste der Bewohner hervor, die den größtmöglichen Schutz für dieses Areal forderten, weil es ein großes Grundwasservorkommen aufweist. Auch die "Liste Altgemeinde Moosham" gründete sich aus diesem Grund. Mit Erfolg: Nach Verhandlungen hatte sich Bergmann schließlich bereit erklärt, weiterhin lediglich Z 1.1-Material zu verfüllen. Diese Verpflichtung wurde damals sogar mit einem Eintrag ins Grundbuch festgelegt.

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