Kochel am See/München:Betrügerische Kaffeefahrt

Angeklagte wie Staatsanwaltschaft legen Berufung gegen Haft ein

Sie logen das Blaue vom Himmel herunter und hofften so an das großen Geld zu kommen: Drei Männer aus Norddeutschland hatten im Februar 2014 Senioren bei einer Kaffeefahrt nach Kochel Mineralsteinmatten angeboten. Wer sich darauf bette, so hatten Ralf G., Benjamin T. und Hermann L. (Namen geändert) ihren potenziellen Kunden versichert, würde von Migräne geheilt. Kopfschmerzen verschwänden ebenso wie Wirbelsäulenschmerzen. Zudem würde das Liegen auf Mineralsteinmatten zum "seelischen Wohlbefinden" beitragen. Preis einer dieser wundersamen Matten: 2000 Euro. Zwei Teilnehmer der Kaffeefahrt hatten sich jeweils eine Matte gekauft - und mussten bald feststellen, dass sie Schwindlern auf den Leim gegangen waren.

In erster Instanz hatte das Amtsgericht München Ralf G., Benjamin T. und Hermann L. wegen strafbarer Werbung, einem Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz und darüber hinaus wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs zu Haftstrafen zwischen einem Jahr und zwei Monaten sowie einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Das war im Oktober vergangenen Jahres. Seit diesem Mittwoch muss sich das Trio erneut vor Gericht verantworten. Denn sowohl Ralf G. als auch Benjamin T. und Hermann L. haben Berufung eingelegt. Allerdings ist auch die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen. Das hohe Maß an krimineller Energie bei zwei der Angeklagten sei im Urteil des Amtsgerichts nicht "ausreichend berücksichtigt" worden, so die Vertreterin der Anklage.

Richter Thomas Hense sagte nach Verlesung des Urteils, dass die verhängten Strafen "relativ milde angesetzt" worden seien. Die Verteidiger wollen mit ihrer Berufung indes erreichen, dass ihrer Mandanten eine Bewährung bekommen. Außerdem wiesen sie darauf hin, dass der Schaden in Höhe von 4000 Euro wiedergutgemacht sei. Das Gericht zog sich hierauf zur Beratung zurück. Richter Thomas Hense erklärte anschließend, dass sich die Kammer im Fall von Benjamin T. und Hermann L. nach derzeitigem Stand Bewährungsstrafen vorstellen könne. Bei dem Angeklagten Ralf G. sei dies jedoch "unklar". Der 56-Jährige hatte sich vor dem Amtsgericht zu den Vorwürfen bekannt. Vor wenigen Wochen soll G. im baden-württembergischen Rastatt allerdings schon wieder Magnetfeld-Matratzen angeboten haben. Der Prozess dauert an.

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