In Penzberg:Bürgerinitiative reicht Klage ein

Wellenbad-Befürworter kämpfen weiter für ein Bürgerbegehren

Von Alexandra Vecchiato, Penzberg

Die Bürgerinitiative, die sich für den Erhalt des Wellenbades in Penzberg einsetzt, bleibt dabei: Kommende Woche werde Klage gegen die Ablehnung des Bürgerbegehrens durch den Stadtrat eingereicht, sagte Initiativen-Sprecher Wolfgang Kling, der zugleich Vereinschef der Schwimmgemeinschaft Oberland (SGO) ist. Die SGO verliert nach dem Abriss des Wellenbades, das einem Hallenbad-Neubau weichen soll, ihre Trainingsstätte für zweieinhalb Jahre. Die Bürgerinitiative spricht sich daher für eine Sanierung des Wellenbades aus. Der Stadtrat hatte das Bürgerbegehren als nicht zulässig abgelehnt, weil er nicht zuständig sei, eine Sanierung nicht kostengünstiger als ein Neubau käme und diese Arbeiten schon gar nicht während der Wartungspausen durchgeführt werden könnten.

Er habe seit geraumer Zeit die Klage in der Schublade liegen, sagte Anwalt Markus Fürst, der die Initiative vertritt. Seit 17. Mai liege ihm der Bescheid der Stadt mit der Ablehnung des Bürgerbegehrens vor. Wie lange sich der Rechtsstreit hinziehen könne, sei offen. Sollten allerdings die Stadtwerke Penzberg, die das Wellenbad betreiben, Fakten - etwa mit dem Abriss - schaffen wollen, ehe ein Urteil ergangen sei, werde er umgehend eine einstweilige Verfügung einreichen.

Kürzlich hatte Bürgermeisterin Elke Zehetner (parteifrei/SPD) den Stadtrat informiert, dass sie die Zusage der Tölzer Stadtwerke habe, die SGO könne dienstags und donnerstags von 19 bis 21 Uhr das Tölzer Hallenbad nutzen. Offiziell sei er darüber nicht informiert worden, sagte Kling. Es sei von Zehetner nett, sich um eine Lösung zu bemühen. "Aber ich denke nicht, dass unserem Verein das sonderlich weiterhelfen wird."

© SZ vom 09.06.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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