Photovoltaikanlage:Moderne Technik neben alter Baukunst

Eine Photovoltaikanlage auf einem historischen Bauernhaus - da sperrte sich die Denkmalbehörde. Zu Unrecht, sagt nun das Münchner Verwaltungsgericht.

Bernhard Lohr

Denkmalschutz und Umweltschutz passen zumindest in Neufahrn, Schanzenstraße 7, unter einen Hut. Das Verwaltungsgericht München hat der Klage von Christian Wieser stattgegeben. Er darf auf einem Anbau des denkmalgeschützten Bauernhofs in der Gemeinde Egling eine Photovoltaikanlage errichten. Unklar ist aber noch, ob das Urteil Signalwirkung für viele gleich oder ähnlich gelagerte Fälle in Bayern entfaltet. Richard Nemec, Sprecher des Landesamts für Denkmalpflege, sagte, viele Ortschaften seien durch Solarmodule verunstaltet. Oft agierten die Denkmalschützer auf verlorenem Posten.

Photovoltaikanlage: Auf einem Anbau dieses denkmalgeschützten Bauernhofs darf eine Photovoltaikanlage errichtet werden. Das bestätigte das Münchner Verwaltungsgericht.

Auf einem Anbau dieses denkmalgeschützten Bauernhofs darf eine Photovoltaikanlage errichtet werden. Das bestätigte das Münchner Verwaltungsgericht.

(Foto: region.wor)

Die Urteilsbegründung zum Neufahrner Fall liegt noch nicht vor. Baujuristin Katharina Patermann im Landratsamt in Bad Tölz erwartet diese mit Spannung, schließlich erhofft sie sich Klarstellung. Denkmalgeschützte Bauernhäuser gibt es im Landkreis zur Genüge. Der Konflikt in Neufahrn ist kein Einzelfall. Nach Aussage von Patermann liegen wegen der offenen Frage, wie der Denkmalschutz zu bewerten ist, eine Handvoll Anträge auf Photovoltaikanlagen auf Eis.

In Neufahrn hat sich das Verwaltungsgericht jedenfalls der Argumentation des Klägers aufgeschlossen gezeigt. Wieser hatte darauf verwiesen, dass die Solaranlage ja nicht direkt auf dem rund 300 Jahre alten Einfirsthof installiert werden soll, sondern auf einem Anbau aus den 60er Jahren des vergangenen Jahrhunderts. Vor allem aber, sagte Wieser, sei das Denkmal optisch durch die Photovoltaikanlage nicht beeinträchtigt, weil entweder nur das Bauernhaus oder der Anbau mit den Solarmodulen zu sehen sei, aber nicht beides zugleich.

Genau dieser Aspekt, sagte Patermann jetzt, "schien dem Gericht wichtig" zu sein. Nach Darstellung Patermanns, die beim Gerichtstermin in Neufahrn anwesend war, hatte der Vertreter des Landesamts für Denkmalpflege eine andere Haltung. Dieser habe auf die "Denkmaleigenschaft" des Gebäudes hingewiesen, welche die Anlage beeinträchtigen würde.

Behördensprecher Nemec sagte dagegen, es gehe in der Regel tatsächlich um den "Einzelfall". Moderne Solarmodule passten sich schon besser der Dachform an und seien nicht mehr so störend. Und wenn die Module nicht einsehbar seien, dann sei das auch ein Argument. Gespannt ist Nemec, ob nach der erwarteten Kürzung der Solarförderung die Zahl der Anträge und somit der Konflikte zurückgehen wird.

Nemec bezeichnete es als wünschenswert, Dächer in Gewerbegebieten für Solaranlagen zu nutzen. Er habe das selbst untersucht. Die Dachflächen von Supermärkten und Tankstellen zusammengenommen würden die Dachflächen aller denkmalgeschützten Gebäude in Bayern kompensieren.

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