Geretsried: Verlängerung der S7:Planfeststellung verschoben

Das Planfeststellungsverfahren zur S7-Verlängerung verzögert sich. Probleme bereiten nicht nur der Trassenverlauf.

Matthias Köpf

Das Planfeststellungsverfahren für die S7-Verlängerung bis Geretsried wird aller Voraussicht nach frühestens im Herbst beginnen. Bisher hatte das bayerische Wirtschaftsministerium den Beginn des Verfahrens, in dem über den S-Bahn-Ausbau zwischen Wolfratshausen und Geretsried befunden werden soll, für Mitte des Jahres angekündigt.

Einen neuen Zeitpunkt für den Beginn will das Ministerium nicht nennen. "Dazu ist es aus unserer Sicht noch zu früh", sagte eine Sprecherin am Dienstag. Wann alle für das Verfahren nötigen Unterlagen vorliegen werden, lasse sich derzeit "noch nicht absehen", man rechne damit aber "in der zweiten Jahreshälfte".

Vor allem steht für das Verfahren noch eine Entscheidung über den Trassenverlauf in der Nähe des geplanten Endbahnhofs "Geretsried Süd" aus. Dort müssen die Gleise in einer von vier diskutierten Varianten die Buckelwiesen zerschneiden, die als Fauna-Flora-Habitat unter Naturschutz stehen.

Weil solche FFH-Gebiete auf europäischer Ebene ausgewiesen sind, müssen die Pläne nach Ministeriumsangaben außerdem noch mit der Europäischen Union abgestimmt werden. Von der Bahn heißt es momentan nur, dass die beauftragten Ingenieure noch "mit Erhebungen, was Fauna und Flora betrifft", beschäftigt seien. Außerdem müsse noch mit Hilfe von Probebohrungen die Beschaffenheit des Trassen-Untergrunds ermittelt werden.

An der Finanzierbarkeit des Vorhabens hat sich nach Ministeriumsangaben unterdessen nichts geändert. Der Nutzen-Kosten-Faktor, der der fortschreitenden Planung laufend angepasst werden soll, liege nach wie vor knapp über dem Wert eins. Dies bedeutet, dass der angenommene volkswirtschaftliche Nutzen immerhin ein wenig größer ist als die zu erwartenden Kosten, so dass das Projekt aus Steuermitteln bezahlt werden darf.

Der Faktor liegt jedoch nur dann über eins, wenn die Gleise die Sauerlacher Straße in Wolfratshausen auf einem beschrankten Bahnübergang queren. Dies stößt in Wolfratshausen auf breite Ablehnung. Die im Juli 2010 per Bürgerentscheid beschlossenen Rechtsmittel gegen diese Schrankenlösung kann die Stadt aber erst gegen das Ergebnis des Planfeststellungsverfahrens einlegen.

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