Geretsried:Größere Sauna im neuen Hallenbad

Bereich soll auch attraktiver und so rentabel werden

Vom Zankapfel zum Bauprojekt: Das interkommunale Hallenbad in Geretsried, das fünf Jahre lang die Gemeinden des Nordlandkreises beschäftigt hat, rückt in greifbare Nähe. Im Frühjahr 2018 werden zunächst die Bäume gefällt, die dem Vorhaben weichen müssen. Mitte kommenden Jahres sollen die Bagger auf das Gelände neben dem Schulzentrum an der Adalbert-Stifter-Straße rollen, bis 2020 ist die Fertigstellung des Baus anvisiert, der nach einer Schätzung aus dem Jahr 2013 knapp zwölf Millionen Euro kostet. Bis dahin sind noch einige Details zu klären, die jüngst im Bau- und Umweltausschuss der Stadt angesprochen wurden, darunter die genaue Gestaltung und Größe des Saunatraktes, den die Stadt nicht selbst als Teil der interkommunalen Einrichtung unterhalten, sondern einem privaten Betreiber überlassen will.

Nach Aussage eines Experten müsste der Saunabereich größer und attraktiver gestaltet werden, um rentabel zu sein. Mit den gegebenenfalls dafür notwendigen Tekturen erklärte sich das Gremium grundsätzlich einverstanden, am geplanten Zeitablauf soll sich aber nichts ändern. "Wir werden in einem ersten Schritt mit der Schwimmhalle beginnen", sagte Bürgermeister Michael Müller (CSU), danach seien die Sauna und in einer dritten Baustufe die Außenanlagen an der Reihe. Einer möglichen Erweiterung werde man sich nicht verschließen. Die Einrichtung sei insgesamt jedenfalls ausreichend dimensioniert, dies hätten auch die Regierung und die Kreisbehörde geprüft und übereinstimmend konstatiert. Das "Leuchtturmprojekt schreitet voran", sagte Müller, von "Störfeuern", denen zufolge die Becken schon jetzt zu klein sind, brauche man sich nicht beeindrucken lassen.

Geplant sind zwei Badehallen mit einem 25 Meter langen Wettkampfbecken sowie ein 12,5 Meter langes Lehrschwimmbecken und ein Kinder-Planschbecken. Die Einrichtung soll das alte Hallenbad an der Jahnstraße ersetzen, das nicht mehr zu vertretbaren Kosten saniert werden kann. Zu lösen sind bis zum Baubeginn neben allerlei technischen Fragen auch vertragliche Details der Zweckvereinbarung mit den beteiligten Gemeinden, denen der Vertrag noch zur Genehmigung vorgelegt werden muss. Dabei seien Sorgfalt und große Vorsicht geboten, hieß es im Ausschuss. "Wir dürfen bei dem Vertragstext keinen Fehler machen", andernfalls könne es zu Problemen mit Fördergeldern und sogar zu Rückzahlungsforderungen kommen.

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