Falsche Verdächtigung:"Reichsbürger" verurteilt

Ein Ehepaar bezichtigt Polizisten der Körperverletzung. Richter Berger wundert sich: "Sie erkennen Gerichtsvollzieher nicht an, aber schreiben an das Justizministerium"

Von Benjamin Engel, Wolfratshausen

In ihrer Weltsicht besteht das Deutsche Reich bis heute. Sie streiten ab, dass die Bundesrepublik rechtmäßig existiert. Für die sogenannten Reichsbürger sind alle amtlichen Bescheide nichtig. Damit argumentierte ein Rentner-Ehepaar aus dem Landkreis, das sich zur Bewegung zählt, in einem Schreiben an das bayerische Justizministerium. Der 74-Jährige und seine 69-jährige Frau warfen einer Gerichtsvollzieherin und zwei Polizisten vor, grundlos auf sie eingeschlagen zu haben. Die Beamten vollstreckten im März 2016 einen Haftbefehl, weil der Mann eine Forderung nicht bezahlen wollte. Am Amtsgericht Wolfratshausen wurde das Paar am Mittwoch wegen falscher Verdächtigung zu einer Geldstrafe verurteilt.

Was die "Reichsbürger" für ungerechtfertigt hielten, stellten die Behördenvertreter als normales Prozedere dar. In einem Zwangsvollstreckungsverfahren hatte das Amtsgericht den Haftbefehl gegen den Beschuldigten ausgestellt. Die Gläubiger wollten erreichen, dass der Mann eine Vermögensauskunft abgibt. Daher klingelte die Gerichtsvollzieherin an der Wohnungstür des Paars, wurde aber abgewiesen. Sie schildert, der Mann habe erklärt, sie sei keine Beamtin. Statt ihres Dienstausweises habe er einen Amtsausweis verlangt. Sie rief zwei Polizisten zur Verstärkung.

Dass einer der beiden nach dem Öffnen seinen Fuß in die Tür stellte, empfand der Angeklagte als "schlechten Cowboyfilm". Der Polizist habe "Gemma, gemma!" gerufen, sagte er. "Dann schlägt er mich aus unerfindlichen Gründen mit der Faust ins Gesicht." Der zweite Polizist habe sich passiv verhalten. Das bestätigte die Ehefrau. Zudem hatten beide im Schreiben an das Justizministerium behauptet, unter Pistolengefummel zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung genötigt worden zu sein. Diese Schilderung relativierte der Rentner in der Verhandlung. "Niemand hat eine Pistole gezogen", gab er zu.

Seine Verweigerung begründete der Angeklagte mit der Unkenntnis über den Gläubiger. Die Forderung sei alt gewesen, inzwischen habe sich der Firmenname geändert. Daher habe er nicht zahlen und zur Polizeiwache mitkommen wollen.

Mehrmals hatten die Polizisten aus ihrer Sicht dem Mann verdeutlicht, dass er kooperieren müsse. Sie schilderten, sie hätten ihm erklärt, sie dürften sonst körperliche Gewalt einsetzen. Schließlich sei es in dem engen Vorraum der Wohnung zum Gerangel gekommen. Der Beschuldigte sei zu Boden gedrückt und mit Handschellen in die zuständige Inspektion gefahren worden. Dort habe er sich beruhigt und die Vermögensauskunft abgegeben. Er wurde sogar von der Gerichtsvollzieherin wieder nach Hause gebracht.

In der Verhandlung stritten die Polizisten jeglichen Faustschlag ab. Sie gaben an, mit dem Mann ganz normal gesprochen zu haben. Einer schilderte, dass ihm die Frau des Beschuldigten das Telefon gereicht habe. Ein "Reichsanwalt" sei am Apparat gewesen, habe auf eine Proklamation verwiesen, die alle amtlichen Erlasse nichtig mache. Schließlich hätten sie den Mann "zu Boden gebracht". Sein Kollege habe sich am Finger verletzt. In der Dienststelle habe der Angeklagte gejammert, dass seine Handgelenke schmerzten. Dass der Mann aus der Nase blutete, wie die Gerichtsvollzieherin beschrieb, war keinem der Polizisten aufgefallen.

Gegen beide war nach dem Brief an das Justizministerium ein Verfahren wegen Körperverletzung eingeleitet worden. Es wurde eingestellt, so dass gar nicht erst ermittelt wurde. Das jetzt beschuldigte Ehepaar hatte im September 2016 schon einen Strafbefehl wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte bekommen. Drei Monate später hatten sie an das Justizministerium geschrieben. Für ihren Verteidiger hatten sie nicht wider besseres Wissen gehandelt. "Sie sind der festen Überzeugung, dass es sich so abgespielt hat", sagte er. Dem folgte Amtsrichter Helmut Berger nicht. Mit ihrem Schreiben hätten die Angeklagten die drei Beamten in die Gefahr schwerer straf- und dienstrechtlicher Konsequenzen gebracht. An deren Zeugenaussagen zweifele er nicht. Alle hätten das normale Prozedere befolgt. Den Ehemann verurteilte er zu einer Geldstrafe von 3600 Euro, die Frau zu 3000 Euro. Über ihre Vorgehensweise als "Reichsbürger" wunderte er sich. "Sie sagen, dass Sie die Gerichtsvollzieherin nicht anerkennen, aber schreiben an das Justizministerium."

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