Fall Sieber:Zu späte Warnung

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Das Geretsrieder Sieber-Werk: Hier wurden Listerien entdeckt. (Foto: Hartmut Pöstges)

Florian von Brunn wirft Ministerium Schlamperei vor

Von Claudia Koestler, Geretsried

Im Fall der Listerienbelastung auf Wurstwaren der Geretsrieder Großmetzgerei Sieber erhebt der SPD-Landtagsabgeordnete und Verbraucherschutzexperte Florian von Brunn erneut schwere Vorwürfe gegen das Bayerische Umwelt- und Verbraucherschutzministerium: Dort habe man die Bevölkerung 2016 zu spät vor den gefährlichen Keimen auf den Fleisch- und vegetarischen Waren gewarnt und die Waren zu spät zurückgerufen. Obendrein habe sich das Ministerium mit Ulrike Scharf an der Spitze zuvor unnötig viel Zeit gelassen mit dem Versand von Proben an das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Sein Fazit: Das Ministerium habe "geschlampt, geschludert und gezögert, und dadurch Menschenleben in Gefahr gebracht".

Mit einer Plenumsanfrage wollte von Brunn erfahren, warum es nach dem Fund eines mit Listerien belasteten Wacholderwammerls aus der Sieber-Produktion fast zwei Monate dauerte, bis die Übereinstimmung des Bakterienstamms mit jenem festgestellt war, durch den sich bereits seit 2012 fast 80 Menschen mit Listeriose infiziert hatten. In diesem Zeitraum gab es laut von Brunn keine Sperrung des Betriebes und keinen generellen Rückruf, so dass "die Gefahr bestand, dass weiter Menschen erkranken und sterben konnten".

Das Institut für Risikobewertung bestätigte von Brunn, dass die bakterienbelastete Probe, die am 24. März bei einer Routinekontrolle gefunden wurde, beim Institut am 13. April eingegangen sei, das Ergebnis 15 Tage später vorgelegen habe und noch am selben Tag dem Einsender mitgeteilt wurde. Also dürfte dem Verbraucherschutzministerium am 28. April bekannt gewesen sein, "dass Sieber mutmaßlich die Quelle für den Ausbruch war", schlussfolgert von Brunn. Der Rückruf der Waren und die Warnung vor dem Verzehr habe das Ministerium aber erst am 27. Mai veröffentlicht. Deshalb kommt der verbraucherschutzpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion zu dem Schluss, das Ministerium habe "die Wahrheit verdreht und gelogen, um das zu vertuschen". Ein Sprecher der Ministeriums wies die Vorwürfe indes als haltlos zurück: Behördliche Anordnungen und die Information der Öffentlichkeit seien "umgehend nach Vorliegen der wissenschaftlichen und rechtlichen Voraussetzungen" erfolgt. Das Verwaltungsgericht München habe das Vorgehen bestätigt.

© SZ vom 27.06.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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