Dietramszell:Riskantes Überholmanöver

Amtsgericht verurteilt Unfallverursacher zu Bewährungsstrafe

Von Benjamin Engel, Dietramszell

Der Geretsrieder Polizei bot sich im August 2015 eine schaurige Szenerie: Auf der Staatsstraße 2072 hatte ein heute 28-jähriger Autofahrer aus Richtung Ascholding kommend versucht, einen Lastwagen zu überholen. Während des Überholvorganges stieß er auf der Gegenfahrbahn mit einem Lieferwagen zusammen. Sein Auto kam auf der Wiese neben der Straße zum Stehen und brannte aus. Der Lieferwagen wurde komplett zerstört. Beide Fahrer konnten noch alleine aussteigen und wurden leicht verletzt. Wegen dieses folgenschweren Überholmanövers musste sich der junge Autolenker nun vor dem Amtsgericht Wolfratshausen wegen Straßenverkehrsgefährdung verantworten - und wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

"Das hätte auch ganz anders abgehen können", äußerte sich einer der alarmierten Streifenbeamten vor Gericht. Als sie angekommen seien, wären beide Unfallbeteiligte auf der Wiese gestanden. Der Autofahrer habe in einer lang gezogenen Rechtskurve überholt. Dahinter beginne eine Senke. Der Bereich sei nicht komplett einzusehen. Der Lastwagenfahrer habe ausgesagt, dass der Autofahrer von hinten angerauscht sei. Viele weitere Autos seien unterwegs gewesen, der Berufsverkehr habe eingesetzt. Auf der Strecke überholten sehr viele, sagte der Beamte. Nur 500 Meter weiter sei ein ähnlicher Unfall passiert. Einen Unfallschwerpunkt gebe es nicht.

Der Angeklagte aus dem Landkreis gab an, noch nie mit dem Auto zu schnell gefahren zu sein. Er selbst sei mit Tempo 100, so viel ist an der Stelle erlaubt, der Laster mit etwa Tempo 70 gefahren. Er habe die Strecke nicht gekannt, habe aber sehr weit geradeaus auf der Straße sehen können. Die Kurve sei noch rund 500 Meter weit weg gewesen. Er sei nach links gezogen und plötzlich sei der Lieferwagen aufgetaucht. Er habe noch versucht, in die Wiese auszuweichen, genauso wie der Fahrer des Lieferwagens. Doch dort seien sie zusammengestoßen. Er sei aus seinem Auto ausgestiegen und zum Lieferwagen gerannt. Er habe niemanden gefährden wollen, sagte der Mann.

Allerdings hat ihn das Amtsgericht Starnberg erst im November wegen Nötigung im Straßenverkehr zu einer Geldstrafe verurteilt. Er soll einen anderen Autofahrer auf der Garmischer Autobahn ausgebremst haben. Der Angeklagte hat Berufung eingelegt. Zudem wurde er schon mehrfach wegen Körperverletzungsdelikten verurteilt sowie wegen Handels mit Betäubungsmitteln zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten.

Das Unfallopfer, der 33-jährige Fahrer des Lieferwagens, hatte das entgegenkommende Auto kaum wahrnehmen können. "Es ging so schnell. Eigentlich hat es gleich gekracht", schilderte der Tontechniker aus dem Landkreis München den Zusammenstoß. Er habe noch die Arme hochgerissen, dann sei der Airbag aufgegangen. Ein Arzt stellte bei ihm ein Schleuder- und ein Knalltrauma fest, eine Woche lang habe unter Tinnitus gelitten.

Der Anwalt des Angeklagten wollte eine fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung nicht erkennen. Er hielt eine Geldstrafe von 3150 Euro für ausreichend. Die Staatsanwältin forderte indes eine Bewährungsstrafe von sieben Monaten. Außerdem sei die Fahrerlaubnis für 20 Monate zu entziehen. Der Angeklagte habe selbst erklärt, die Strecke nicht gekannt zu haben. Wisse ein Autofahrer nicht, was auf ihn zukomme, überhole dieser im Zweifel nicht. Richter Helmut Berger verurteilte den Angeklagten zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten. 16 Monate muss er auf seinen Führerschein verzichten und 2500 Euro soll er an die Kreisverkehrswacht Bad Tölz-Wolfratshausen zahlen. Es sei großes Glück, dass außer hohem Sachschaden nicht mehr passiert sei, erklärte Richter Berger. Ein Autofahrer dürfe nicht überholen, sehe er den Straßenverlauf nicht ein. Negativ bewertete er, dass der Angeklagte trotz des Vorfalls auf der Garmischer Autobahn auf der Staatsstraße 2072 einfach drauf los gefahren sei.

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