Bewerbungen für Auszeichnung:Kunstpreis in drei Kategorien

Landratsamt nimmt Vorschläge bis zum 30. April entgegen

Seit 25 Jahren vergibt der Landkreis in zweijährigem Turnus einen Kunstpreis. Der ist in drei unterschiedliche Auszeichnungen aufgesplittet: den Kunstförderpreis, den Kunstpreis und den Kulturehrenbrief. Vorschläge für alle drei Ehrungen können bis zum 30. April ans Tölzer Landratsamt geschickt werden. Dazu berechtigt sind Institutionen, Vereine oder Gruppen, aber auch einzelne Bürger aus dem Landkreis.

Der Kunstförderpreis ist für jüngere Künstler aus dem Landkreis gedacht, die das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Sie sollen in ihrer Arbeit deutliche Ansätze zu einer vielversprechenden Weiterentwicklung erkennen lassen. Mit dem Kunstpreis sollen Kreative ausgezeichnet werden, die schon viel geleistet haben und mit ihrem künstlerischen Schaffen überregionale Bedeutung erlangen können. Mit dem Kulturehrenbrief wird das Lebenswerk eines Künstlers gewürdigt. Die Kandidaten müssen im Landkreis geboren sein und hier eine Schule besucht haben. Außerdem sollten sie ihren Lebensmittelpunkt im Landkreis haben, respektive über eine längere Zeit gehabt haben. Auch sollten Motive und Elemente aus dieser Region im Zentrum ihrer Arbeit stehen.

Die Preisträger können aus der bildenden Kunst (Maler, Grafiker, Bildhauer, Fotografen), der darstellenden Kunst (Schauspieler, Tänzer, Kabarettisten), der Musik (Instrumentalisten, Sänger, Chöre, Dirigenten) und der Literatur kommen. Die Vorschläge sind schriftlich zu begründen. Erwartet werden außerdem Unterlagen zum künstlerischen Werk. Über die Vergabe entscheidet der Sozial- und Kulturausschuss des Kreistags.

© SZ vom 11.01.2018 / sci - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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