Bewerbungen ab 25 Jahren:Jugendschöffen gesucht

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Amtsgericht und Landgericht brauchen freiwillige Verstärkung

Von Claudia Koestler, Bad Tölz-Wolfratshausen

Das Amtsgericht Wolfratshausen und das Landgericht München II suchen ehrenamtliche Verstärkung als Jugendschöffen und Hilfsjugendschöffen aus dem Landkreis. Ende dieses Jahres endet die Wahlperiode der im Jahr 2013 gewählten Jugendschöffen. Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises bereitet folglich gerade die Wahl für die nächste Amtszeit vor. Sie dauert von 2019 bis 2023. Gesucht werden 24 Personen, die als Jugendhauptschöffen oder als Jugendhilfsschöffen (Vertreter) dem Amtsgericht per Liste vorgeschlagen werden. Daraus wählt ein Ausschuss beim Amtsgericht zwölf Personen aus, die am Amtsgericht Wolfratshausen und am Landgericht München II tätig werden.

Je zwei ehrenamtliche Jugendschöffen sitzen dem Jugendrichter während der Verhandlung bei. Alle drei haben bei der Urteilsfindung gleiches Stimmrecht. Jeder Deutsche, der ein Interesse für diese verantwortungsvolle Tätigkeit mitbringt, kann sich bewerben. "Er soll erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein", heißt es in der Ausschreibung. Und ferner: Jugendschöffen müssen unparteiisch und selbständig sein sowie ein hohes Urteilsvermögen mitbringen.

Bewerber sollten zudem geistig beweglich und gesundheitlich in der Lage sein, den anstrengenden Sitzungsdienst zu absolvieren. Arbeitgeber müssen Jugendschöffen für die Schöffentätigkeit freistellen. Alle Jugendschöffen erhalten eine Aufwandsentschädigung, wenn sie an einer Sitzung teilnehmen. Ob sie zweimal oder bis zu maximal zwölf Mal im Jahr an einer Sitzung teilnehmen, entscheidet das Los. Die Bewerber müssen mindestens 25 Jahre und nicht älter als 70 Jahre sein. Wer bereits für zwei Wahlperioden Jugendschöffe war, kann nicht in die Vorschlagsliste für die anstehende Wahl aufgenommen werden. Gleichzeitig für das Schöffenamt und des Jugendschöffenamt zu kandidieren, ist unzulässig.

Wer sich ehrenamtlich als Jugendschöffe engagieren möchte, richtet seine schriftliche Meldung mit einer Begründung bis Freitag, 16. Februar, an die jeweilige Gemeinde oder Stadt. Die Bewerbung muss folgende Angaben enthalten: Familienname und gegebenenfalls Geburtsname, Vornamen, Familienstand, Geburtsdatum und Geburtsort, seit wann in der Kommune wohnhaft, Beruf, Staatsangehörigkeit, genaue Anschrift, kurze Angaben über erzieherische Befähigung und Erfahrung in der Jugendarbeit sowie Angaben zu früherer Schöffentätigkeit mit Anfang- und Enddatum.

© SZ vom 31.01.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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