Besitzer waren im Urlaub:In fremdem Haus einquartiert

19-Jähriger wegen Unterschlagung und Hausfriedensbruchs verurteilt

Von Benjamin Engel, Wolfratshausen

Er wisse selbst nicht, was in ihn "gefahren" sei, sagt der heute 19-jährige Angeklagte. Er habe einfach nicht gewusst, wo er übernachten konnte. Denn er habe nur noch seinen Vater und das Verhältnis zu ihm sei sehr schlecht. So berichtet der junge Mann am Dienstag vor dem Wolfratshauser Amtsgericht. Im August 2017 hatte der Hilfskellner drei Tage im Haus der Familie seines Freundes im Landkreis übernachtet, während diese im Urlaub war. Der Angeklagte nahm Bekannte zum Übernachten mit. Er fuhr mit der Luxuslimousine und dem Kleinbus der Familie herum. Das Auto beschädigte er leicht beim Rückwärtsrangieren. Jugendrichter Urs Wäckerlin verurteilte den Mann wegen Unterschlagung, Hausfriedensbruch und unbefugten Gebrauchs eines Fahrzeugs zu 40 Sozialstunden.

Der Hilfskellner gestand die Vorwürfe und entschuldigte sich weinend. Die Schäden wolle er wiedergutmachen, sobald es ihm finanziell besser gehe, verspricht er. Zutritt zum Haus hatte er sich mit dem im Gartenhaus versteckten Ersatzschlüssel verschafft. Aufgeflogen war der Mann, weil eine Nachbarin die Polizei alarmiert hatte. Sie beobachtete, wie im Haus der Fernseher lief. Ebenso hatte sie die offenstehende Garage ohne Auto misstrauisch gemacht. Denn sie wusste, dass die Familie ohne Auto in den Urlaub gefahren war. Im Haus hatten Polizisten dann den Angeklagten und zwei Bekannte entdeckt.

Der Hilfskellner schilderte, wie sein Vater ihn aus der Wohnung geworfen habe. Dieser sei seine Hauptbezugsperson gewesen, seit seine Mutter gestorben sei. Dann habe ihn die Familie seines Freundes aufgenommen. Dort wohnte er drei Monate lang, von Mai bis August, ehe er erneut herausgeschmissen wurde. Anschließend habe er eine Nacht bei einem weiteren Freund übernachtet, ehe auch der in Urlaub fuhr. Dann habe er nicht mehr gewusst, wo er unterkommen sollte. Deshalb sei er zum Haus der Familie im Landkreis zurückgekehrt. Zum Übernachten habe er einen Bekannten mitgebracht. "Es war sehr verlassen dort", berichtet der Angeklagte. "Ich hatte Angst alleine dahin zu gehen."

Kurz hatte auch eine 35-jährige Bekannte den Angeklagten besucht. Deren Auto hat er beim Rangieren mit der Luxuslimousine an der Garage sogar beschädigt. Am dritten Abend hatte er noch eine 17-jährige aus Grünwald abgeholt. Die Jugendliche, den Angeklagten selbst und einen Freund hatten die Polizisten dann im Haus aufgegriffen. Der 19-Jährige soll erzählt haben, dass das Haus seinen Eltern gehört.

Als "gruselige Vorstellung" bezeichnete es der Staatsanwalt, wenn sich jemand in einem Haus ohne Wissen des Eigentümers einquartiere. Allerdings könne er ein bisschen nachvollziehen, wie sich der Angeklagte in schwieriger Situation dazu entschlossen habe. Der Staatsanwalt forderte 80 Stunden Soziale Dienste.

Nur 40 Sozialstunden unter Begleitung von Mitarbeitern des Vereins "Die Brücke" setzte Richter Wäckerlin an. "Sie sind im Haus ein- und ausgegangen, als wäre es ihr eigenes", erklärte er. Zudem habe der Angeklagte einfach das Auto der Familie benutzt. Ausdrücklich begrüßte Wäckerlin, dass der Mann ankündigte, den Schaden wiedergutzumachen.

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