Berg/Schäftlarn:Teilerfolg für Berg

Das Bayerische Verwaltungsgericht hält die Klagen der Schäftlarner Nachbarn gegen die Windräder in Berg für unzulässig. Der für kommenden Donnerstag anberaumte Ortstermin in den Wadlhauser Gräben ist überraschend abgesagt

Von Sabine Bader, Berg/Schäftlarn

Die Gemeinde Berg kann bei ihren Windkraftplänen juristisch zwei Teilerfolge verbuchen. So hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München den für kommenden Donnerstag anberaumten Ortstermin in den Wadlhauser Gräben überraschend abgesagt. Die Gemeinde Schäftlarn hatte gegen die Berger Pläne Normenkontrollklage erhoben, weil sie den Teilflächennutzungsplan der Nachbarn für unwirksam hält. Doch "nach vorläufiger Einschätzung des Senats sind die Normenkontrollanträge unzulässig", teilte der Verwaltungsgerichtshof jetzt mit. Der Verhandlungstermin ist am 10. März. Bergs Bürgermeister Rupert Monn (CSU) wertet dies als Teilerfolg. "Zunächst ist da natürlich die Absage eines Ortstermins. Ich bin aber zuversichtlich, dass der Senat bei seiner bisherigen Haltung bleibt und die Normenkontrolle für unzulässig erklärt", sagte Monn am Freitag. "Im Übrigen würde eine Aufhebung des Teilflächennutzungsplanes die Genehmigung der Windräder nicht aushebeln."

Auch in Sachen Baugenehmigungen kann die Gemeinde einen Teilerfolg verbuchen. Die Schäftlarner hatten auch gegen die Baugenehmigung der vier je 200 Meter hohen Windräder geklagt. Im Normalfall hat solch eine Klage aufschiebende Wirkung. Das heißt, die Berger dürften dann weder mit dem Bau der umstrittenen Anlagen beginnen noch mit den Vorarbeiten wie dem Roden von Waldflächen. Das wollte die Gemeinde Berg nicht hinnehmen und hat beim Landratsamt Starnberger beantragt, die aufschiebende Wirkung auszusetzen und den Sofortvollzug anzuordnen. Dem ist die Kreisbehörde nachgekommen, und die Rodungsarbeiten in den Wadlhauser Gräben begannen.

Das wiederum rief die Windradgegner in Schäftlarn erneut auf den Plan. Sie beantragten beim Verwaltungsgericht München die aufschiebende Wirkung wiederherzustellen. Die Verwaltungsrichter halten das Vorgehen der Berger und des Landratsamts Starnberg in dieser Sache für korrekt und lehnen den Antrag der Schäftlarner ab. Ihre Haltung begründen die Richter unteranderem mit dem Verweis darauf, dass voraussichtlich auch die Klage der Gegner gegen den immissionsschutzrechtlichen Bescheid erfolglos sein wird.

In Schäftlarn ist die Stimmung erwartungsgemäß schlecht. Bürgermeister Matthias Ruhdorfer (CSU) ist enttäuscht. "Wir werden Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof einlegen", kündigte er an. Dass nicht über Inhalte entschieden werde, sondern aufgrund von Formalitäten, "finde ich der Sache nicht angemessen", sagte er.

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