Berechnung:Prozent statt Stufen

Bad Tölz modifiziert die Zweitwohnungssteuer

Von Klaus Schieder, Bad Tölz

Die Stadt Bad Tölz ändert ihre Besteuerung von Zweitwohnsitzen. Bislang erhob sie diese Abgabe nach Stufen, für je 1200 Euro jährlichen Mietaufwand wurden 90 Euro fällig. Künftig sieht dies anders aus: Wer eine Zweitwohnung in Tölz innehat, muss nun neun Prozent der Nettokaltmiete im Jahr abführen, die als Bemessungsgrundlage dient. Die Einnahmen der Stadt ändern sich dadurch kaum. Sie betragen fortan etwa 137 000 Euro und damit 8000 Euro mehr als bisher. Der Haupt- und Finanzausschuss des Stadtrats billigte die dazu nötige Satzungsänderung am Dienstag einstimmig.

In Bad Tölz gibt es derzeit rund 400 Zweitwohnungen. Nach Auskunft von Kämmerer Hermann Forster sind davon derzeit 285 steuerpflichtig. Wichtig ist, dass jemand eine Zweitwohnung innehat. Das heißt, dass er dieses Domizil zum Beispiel genommen hat, um dort seinen Urlaub zu verbringen. Wer nur über ein geringes Einkommen verfügt wie etwa ein Student oder wer die Zweitwohnung aus beruflichen Gründen nehmen muss, braucht keine Steuer zu zahlen. Auch ein Eigentümer, der mehrere Wohnungen besitzt und diese vermietet, ist nicht steuerpflichtig.

Die Änderung ist eine reine Vorsichtsmaßnahme. Das Verwaltungsgericht München hatte entschieden, dass bestimmte Stufenmodelle bei der Zweitwohnungssteuer rechtswidrig sind. Während die Treppen der Steuerbemessung in Tölz mit 1200 Euro noch ziemlich flach sind, fallen sie andernorts steil aus. Im Markt Schliersee und in der Gemeinde Bad Wiessee sind die Stufen 10 000 oder auch 20 000 Euro hoch. Wer dort also nur 20 000 Euro jährlichen Mietaufwand hat, zahlt eine ebenso hohe Steuer wie jemand mit 40 000 Euro. Eben dies sei vom Verwaltungsgericht angegriffen worden, sagt Forster. Beide Kommunen haben Berufung gegen das Urteil beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt.

Bad Tölz könnte sein bisheriges Modell zwar beibehalten, "aber wir wollen uns auf nichts einlassen", sagte der Kämmerer in der Sitzung am Dienstag. Es handle sich bloß um eine Umstellung des Systems, "die Stadt will da nicht eine Wahnsinnssteuererhöhung durchdrücken". Der neue lineare Tarif gilt erst vom 1. Januar nächsten Jahres an. Franz Meyer-Schwendner (Grüne) wollte wissen, wie die Stadt die Jahresnettokaltmiete ansetze, wenn ein Eigentümer die Zweitwohnung selbst nutze und kein Mietvertrag vorliege. In Bad Tölz sei bekannt, wie hoch die Mieten im Schnitt in welchen Ortsteilen seien, erwiderte Forster. "Das ist am Klammerweiher anders als in Farchet." Das könne freilich ein Grund für Streit sein, wenn ein Steuerpflichtiger behaupte, die Miete sei in diesem Gebiet nicht so hoch wie von der Stadt taxiert. Stehe eine Zweitwohnung leer, müsse der Inhaber nachweisen, dass er an einer Vermietung interessiert sei - "ansonsten zahlt er Steuer", so Forster. Ein Beleg dafür seien beispielsweise Zeitungsanzeigen.

Willi Streicher (SPD) fragte, ob die Abgabe auch fällig werde, wenn jemand seinen ersten und auch seinen zweiten Wohnsitz in Bad Tölz habe. Dies bejahte der Kämmerer. Zweitwohnungen seien nun mal "ein gewisser Luxus, den man sich halt leistet". Streicher mochte darüber keine Grundsatzdebatte führen. "Ich will keinen Streit machen, aber ganz gerecht ist das auch nicht", befand er.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: