Benediktbeurer Bürgerinitiative:Einblick gefordert

Benediktbeurer Bürgerinitiative: Der Lainbachwald verbindet die Lebensräume an der Benediktenwand mit denen im Loisach-Kochelsee-Moor. Deshalb ist er wichtig für den Naturschutz. Links unten das Gewerbegebiet, das erweitert werden soll.

Der Lainbachwald verbindet die Lebensräume an der Benediktenwand mit denen im Loisach-Kochelsee-Moor. Deshalb ist er wichtig für den Naturschutz. Links unten das Gewerbegebiet, das erweitert werden soll.

(Foto: Manfred Neubauer)

Vertreter von "Rettet den Lainbachwald" sind sauer auf den Bürgermeister. Der will ihnen wichtige Schreiben nicht überlassen. Lesen dürften sie die aber.

Von Klaus Schieder

Zuletzt hatte es so ausgesehen, als gingen Bürgermeister Hans Kiefersauer (CSU/parteilos) und die Bürgerinitiative "Rettet den Lainbachwald" doch langsam aufeinander zu. Hans Schweiger von der BI hatte sich in der Bürgerversammlung zu Wort gemeldet und die Bereitschaft signalisiert, das Gesprächsangebot des Rathauschefs anzunehmen, der das Gewerbegebiet in das Waldstück ausdehnen möchte und sich den Kompromiss vorstellen kann, einen 40 Meter langen Streifen stehen zu lassen.

Die Initiative forderte allerdings, zuvor einen Einblick in alle relevanten Unterlagen zu bekommen. Das ist in den gut vier Wochen, die seither verstrichen sind, nicht geschehen. Kiefersauer halte zwei wichtige Dokumente unter Verschluss, moniert die Bürgerinitiative. "Nach dem klingenden Versprechen bei der Bürgerversammlung ist das kein Umgang auf Augenhöhe", heißt es in einer Pressemitteilung.

Die BI um Cölestin Allgäuer, Claudia Wenzl und Schweiger möchte zum einen das Schreiben studieren, mit dem die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt den Schutzstatus des Lainbachwalds als Biotop aberkennt. Dies geschah bei einer Nachkartierung im September, als noch die knapp 500 Unterschriften für den Erhalt des Wäldchens gesammelt wurden. Die Initiative wusste damals vom Verlust des Schutzstatus nichts. Ihr Bürgerbegehren wurde vom Gemeinderat wegen der falschen Tatsachenbehauptung abgelehnt, bei dem Wald handle es sich um ein Biotop. Zudem will die BI die Begründungen des Juristen vom Bayerischen Gemeindetag lesen, der die Ablehnung des Begehrens empfohlen hat. Beide Dokumente wolle Kiefersauer nur "in Auszügen als Tischvorlage" herausgeben, kritisiert Schweiger. "Wir verstehen nicht, dass der Bürgermeister die Aberkennung des Schutzstatus und das Schreiben des Bayerischen Gemeindetags nicht herausgeben will - das sind Informationen, die von öffentlichem Interesse sind und ohnehin seinen Standpunkt bei der Thematik stützen."

Beide Dokumente werde er nicht als PDF-Datei versenden, erklärt Kiefersauer. Wenn die Vertreter der Bürgerinitiative zu einem Treffen ins Rathaus kommen, lege er ihnen alle Unterlagen auf den Tisch - "sie können alle, wirklich alle bekommen und gerne vier Stunden lang darin lesen". Allerdings seien sie gar nicht so umfangreich, "das ist kein Leitz-Ordner voll". Behördenschreiben gebe er jedoch nicht an die Öffentlichkeit, betont der Bürgermeister. Das könne er durchaus so handhaben, heißt es aus dem Landratsamt. Eine Gemeinde entscheide selbst, wo und wie sie Akteneinsicht gewährt. Ein Anspruch auf Überlassung von Kopien, etwa über PDF-Datei, sei gesetzlich nicht geregelt, teilt Pressesprecherin Marlies Peischer mit. "Sie ist aber auch nicht verboten."

Einen Antrag auf ein Ratsbegehren stellten Rudi Mühlhans, Ralph Seifert und Ingrid Hauptmann (Freie Bürgerliste Miteinander) im Gemeinderat am Mittwochabend, zogen ihn aber wieder zurück. Darin wurde gefordert, alle Planungen zum Lainbachwald auszusetzen und alternative Standorte für ein Gewerbegebiet zu suchen - und zwar unter Beteiligung der Öffentlichkeit. Weil Kiefersauer erklärt habe, der BI schon Termine angeboten zu haben und sich nun Anfang Januar mit ihr zu treffen, habe man den Antrag zurückgenommen, teilt Mühlhans mit. "Wir glauben eben immer an das Beste."

Das hört sich bei der BI allerdings anders an. Die Gespräche, die man in der Bürgerversammlung vereinbart habe, seien abgesagt, teilt sie mit. Stattdessen würden nun rechtliche Schritte geprüft. Eine Entscheidung über eine Klage soll bis zum Freitag, 29. Dezember, feststehen.

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