Kinderbetreuung:Vorbeugen gegen sexuellen Missbrauch

Kinderbetreuung: Manchmal kann die Aufsicht und die Betreuung von Kindern und Jugendlichen in deren Privatsphäre eingreifen.

Manchmal kann die Aufsicht und die Betreuung von Kindern und Jugendlichen in deren Privatsphäre eingreifen.

(Foto: Harry Wolfsbauer)

Landkreis fordert von Sportvereinen ein erweitertes Führungszeugnis der Betreuer von Kindern und Jugendlichen. Wer bis März 2017 nicht einen entsprechenden Vertrag unterschrieben hat, soll keine Fördermittel mehr bekommen

Von Alexandra Vecchiato, Bad Tölz

Für Sportvereine hat das neue Bundeskinderschutzgesetz, das am 1. Januar 2012 verabschiedet wurde, weitreichende Folgen. Es fordert unter anderem, dass Ehrenamtliche, die in Vereinen mit Kindern und Jugendlichen (bis 18 Jahre) Kontakt haben, ein erweitertes Führungszeugnis brauchen. Das bedeutet, die Betreuer müssen schriftlich offenlegen, ob sie gerichtlich festgehaltene Verfehlungen im Bereich Sexualität (im Fachjargon: Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung) begangen haben. Auch der Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen hat sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten. So gewährt er vom März 2017 an nur noch jenen Sportvereinen eine finanzielle Förderung, wenn diese mit dem Amt für Jugend und Familie eine entsprechende Vereinbarung gemäß Paragraf 72 a des Achten Buches Sozialgesetzbuch (Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen) abgeschlossen haben. Der Kreisausschuss befasst sich mit einer entsprechenden Änderung der Förderrichtlinien in seiner Sitzung an diesem Montag, 19. September.

Zwei Mal hat das Jugendamt die Vereine aufgerufen, die Vereinbarung zu unterzeichnen: Ende Oktober 2014 und im April 2016. Bislang sind nur etwa 75 Prozent aller angeschriebenen Träger, Vereine und Verbände dieser Aufforderung gefolgt. Nun will die Kreisbehörde ein Zeichen setzen - und erhofft sich so einen "verstärkten Rücklauf der Vereinbarungen". Wer sich bis März 2017 nicht mit unterschriebener Vereinbarung auf der Flinthöhe gemeldet, bekommt kein Geld mehr vom Landkreis für die Übungsleiter.

Der Abschluss eines solchen Vertrags ist inzwischen vielerorts Usus, auch wenn eine diese Vereinbarung für die staatliche Förderung nicht notwendig ist. Dennoch möchte das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen seine finanziellen Zuwendungen für Übungsleiter in Sportvereinen von dem Abschluss abhängig machen.

Zum Prozedere: Ein Verein oder eine andere Einrichtung zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen schließt einen solchen Kontrakt mit dem Jugendamt des Landkreises ab, um sich zu verpflichten, das Bundeskinderschutzgesetz umzusetzen. Das passiert in der Regel erst, wenn die erweiterten Führungszeugnisse der ehrenamtlichen Betreuer und Trainer einer Vertrauensperson vorliegen. Der Verein fordert das erweiterte Führungszeugnis für alle betreuenden Personen (ab 14 Jahre) bei seiner Gemeinde an, Betreuer und Trainer können das Zeugnis auch selbst bei der Gemeinde anfordern, in der sie gemeldet sind. Sollten tatsächlich in dem Dokument Verfehlungen, die das Arbeiten mit Kindern und Jugendlichen untersagen, eingetragen sein, muss die Mitarbeit im Verein oder der Einrichtung sofort beendet werden. Sind keine Verfehlungen eingetragen, muss nach fünf Jahren erneut ein Zeugnis beantragt werden. Das Ausstellen des Zeugnisses für ehrenamtlich Tätige ist kostenlos. Wer drei Monate nach Aufforderung noch kein Zeugnis vorlegen kann, muss ebenfalls seiner ehrenamtlichen Tätigkeit im Verein sofort enthoben werden. Sinn und Zweck der Einführung des erweiterten Führungszeugnisses ist es, Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt und sexuellen Missbrauch im Sport zu stärken und die Prävention auszubauen. Ein weiteres Anliegen ist es aber auch, alle Personen, die sich zum Wohlergehen von Kindern engagieren, zu stärken, Auch der Landkreis sei angehalten, seinen Beitrag zu leisten bei der Vermeidung von sexualisierter Gewalt gegen Kindern und Jugendlichen, heißt es in der Verwaltungsvorlage zur Sitzung des Kreisausschusses des Kreistags.

Der Ausschuss für Jugend und Familie hat die Änderung der Sportförderung bereits im Juli dieses Jahres beschlossen, im Oktober hat der Kreistag das letzte Wort.

Weitere Themen in der Sitzung des Kreisausschusses sind der Abschluss der Generalsanierung des Gabriel-von-Seidl-Gymnasiums, deren Kosten um 250 000 Euro auf gut acht Millionen Euro steigen, und der barrierefreie Ausbau der Bushaltestellen im gesamten Landkreis. Auch dieses Vorhaben ist einer Gesetzesnovellierung geschuldet. Als erster Schritt soll ein Haltestellenkataster erstellt werden.

Kreisausschuss, Kleiner Sitzungssaal, 9 Uhr, Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

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