Bad Tölz:Immaterielles Kulturerbe

Die Deutsche Unesco-Kommission nimmt Tölzer Leonhardifahrt auf

Von Claudia Koestler, Bad Tölz

Der Umzug von Rösser, Reiter, Truhen- und Tafelwagen in Bad Tölz ist nicht länger nur eine international bekannte Traditionswallfahrt: Seit Freitag, 9. Dezember, gilt die Tölzer Leonhardifahrt mit dem Eintrag in das Bundesweite Verzeichnis der Unesco als Immaterielles Kulturerbe.

Klaus Pelikan, Leiter des Tölzer Bürgermeisterbüros, hatte sich zuvor bereits dafür eingesetzt, die Wallfahrt in die Liste des Freistaats aufzunehmen. Die Urkunde dazu wurde am 10. November in der Residenz überreicht. Wie Christoph Wulf, Vorsitzender des Expertenkomitees Immaterielles Kulturerbe, und Udo Michallik, Generalsekretär der Kultusministerkonferenz, nun in einem Schreiben an Janker mitteilen, war auch die Bewerbung für das Verzeichnis des Bundes erfolgreich. "Das Expertenkomitee würdigt Ihren Vorschlag als Kulturform, die die Menschen der gesamten Region um Bad Tölz verbindet", heißt es darin. "Die weitreichende Beteiligung der Stadtbevölkerung, vieler Bauernfamilien der Region und der lokalen Vereinsszene" wirkten "identitätsstiftend und integrativ". Auch die Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen erscheint den Experten "vorbildhaft". Positiv hervorzuheben seien zudem "Reflexionen bezüglich Nachhaltigkeit sowie Maßnahmen zur Wahrung des lokalen Rahmens, um das Fest nicht zu einer reinen Tourismusveranstaltung werden zu lassen."

Allerdings weist die Unesco-Komission darauf hin, dass die Leonhardifahrt nun nicht mit einem "Weltkulturerbe" gleichzusetzen ist. Die Begriffe "Immaterielles Kulturerbe" und "Weltkulturerbe" sollten nicht verwechselt werden: Ersteres dokumentiere lebendige Traditionen, Ausdrucksformen, menschliches Wissen und Können sowie darstellende Künste. Als Weltkulturerbe gelten im Gegensatz dazu ausschließlich Baudenkmäler, Stadtensembles sowie Kultur- und Naturlandschaften.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: