Bad Tölz:Hilfe für Sterbende

Asklepios-Klinik schließt Vertrag mit Hospiz-Gesellschaft

Die Asklepios-Klinik in Bad Tölz will unheilbar oder lebensbedrohlich Kranke und ihre Angehörigen künftig besser betreuen. Deshalb hat sie einen Kooperationsvertrag mit der gemeinnützigen Gesellschaft Oberland Hospiz- und Palliativversorgung (OPAL) geschlossen. Ziel ist es, die Entlassung der Patienten aus dem Krankenhaus zu vereinfachen und sicherzustellen, dass sie gleich danach in einem Pflegeheim, einem Hospiz, einer Palliativeinrichtung oder zu Hause weiter betreut werden. Dafür steht ein multidisziplinäres Team aus Ärzten, Pflegekräften, Sozialarbeitern und Seelsorgern bereit.

"Dabei stehen für uns immer die individuellen Bedürfnisse des Patienten und seines Umfeldes im Mittelpunkt", betont Joachim Ramming, Geschäftsführer der Asklepios-Klinik. Die Palliativmedizin konzentriere sich auf die bestmögliche medizinische, pflegerische, psychologische und spirituelle Behandlung und Begleitung schwerstkranker und sterbender Menschen sowie ihrer Angehörigen. Neben körperlichen Symptomen wie Schmerzen, Atemnot, Übelkeit und Erbrechen beeinträchtigten die Betroffenen oft auch psychische Belastungen. "Wir haben uns gemeinsam das Ziel gesetzt, für eine weitgehende Linderung der Symptome und eine Verbesserung der Lebensqualität der Betroffenen zu sorgen", teilt Ramming mit. Wenn die medizinischen Behandlungsmöglichkeiten bei einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus ausgeschöpft sind, soll der Patient in enger Abstimmung mit Pflegeheimen, stationären Hospizen und ambulanten Paliativversorgern in der Region entlassen werden.

"So erreichen wir eine nahtlose Weiterbetreuung", betont Benjamin Bartholdt, Geschäftsführer der Oberland Hospiz- und Palliativersorgung, die vom Krankenhaus Agatharied, der Kreisklinik Wolfratshausen, dem Christophorus Hospitzverein Bad Tölz-Wolfratshausen und dem Hospizkreis im Landkreis Miesbach getragen wird. Das OPAL-Team versorgt den Patienten sowohl zu Hause als auch im Pflegeheim. "Wir sind uns einig, dass die lebensbejahende Hospizarbeit und Palliativmedizin die aktive Sterbehilfe ausschließen, und dass der Wille des Patienten wegweisend für die Auswahl der möglichen Versorgungsangebote und Versorgungsorte ist", so Bartholdt. Jeder Bürger habe dem Gesetz zufolge Anspruch auf eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung. Voraussetzung ist die Verordnung durch einen niedergelassenen Arzt oder Klinikarzt. Die beiden Kooperationspartner planen künftig auch gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen für Fachpersonal.

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