Aus dem Amtsgericht:Mit der Gerte zugeschlagen

Amtsrichter verurteilt Reiterin, die Hunde trennen wollte und Frau traf

Von Benjamin Engel, Wolfratshausen

Die gemütliche Frauenrunde bei einem Reitstall im Südlandkreis ist im Juni 2017 jäh gestört worden: Die Hündin einer 30-jährigen Reitstallbekannten hatte sich in den Hund der 53-jährigen Angeklagten verbissen. Die Frau geriet in Panik um ihren Hund, sprang vom Pferd und schlug mit der Reitgerte zu, um die beiden Tiere zu trennen. Als sie auf die Hündin der Jüngeren eindrosch, traf sie die Frau ebenfalls. Noch einen Tag später zeichneten sich die zentimeterlangen Striemen an deren Oberschenkel und Hals ab. Am Wolfratshauser Landgericht wurde nun gegen die Angeklagte verhandelt, weil sie Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt hatte. Am Montag wurde die Frau wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Auf die Bitte von Amtsrichter Helmut Berger, eine Rücknahme des Einspruchs zu überlegen, ging die Angeklagte nicht ein. Er wies darauf hin, dass sie billigend in Kauf genommen habe, die Halterin zu treffen und sich strafbar zu machen. Die Angeklagte reagierte verständnislos. Sie habe nur den Hund, nicht die Frau treffen wollen, sagte sie. "Ich war wirklich panisch." Daher mussten alle sieben Zeuginnen der Attacke, darunter das Opfer, aussagen.

Am Juniabend waren die sieben Frauen beim Reitstall zusammengesessen. Die Hündin der durch die Reitgerte verletzten Frau lag unter dem Tisch. Dann kam die Angeklagte von einem Ausritt auf dem Pferd zurück. Ihr Hund lief frei hinterher. Auf das Tier ging die Hündin der jüngeren Frau nach Aussage einiger Zeuginnen los und verbiss sich in es. Die Arzthelferin schilderte, dass sie an ihrer Hündin gezogen, diese aber den anderen Hund nicht losgelassen habe. Sie selbst sei umgefallen, als ihre Hündin losgelassen habe. Mit der Gerte habe die Angeklagte sie und ihren Hund attackiert. "In dem Moment, wo ich auf dem Boden lag, hat sie auf mich und den Hund geschlagen", berichtete sie. Drei bis viermal sei sie getroffen worden. Beim Arzt am Tag danach seien der zehn Zentimeter lange Striemen am Oberschenkel und ein weiterer drei Zentimeter langer am Hals gut sichtbar gewesen.

Offenbar hatte die Hündin schon einmal zuvor den Hund der Angeklagten attackiert - wovon einige der Zeuginnen gehört hatten. Die Frau sagte, sie habe aus Angst um ihren Hund mit der Reitgerte zugeschlagen. Die Hündin habe ihn an der Kehle gepackt. Ihrem Tier seien die Augen rausgequollen. "Ich habe sicher vier- bis fünfmal auf die Hündin eingeschlagen", sagte sie. Die jüngere Frau habe sie nur einmal getroffen, als die Hündin schon losgelassen hatte, glaube sie.

Noch 120 Tagessätze sollte die Angeklagte laut Strafbefehl zahlen. Ihr Verteidiger hielt eine Strafe von 90 Tagessätzen für angemessen. Doch der Amtsrichter folgte dem Plädoyer der Staatsanwältin. Ihr Verhalten sei nicht zu rechtfertigen und zu entschuldigen. "Wer eine Reitgerte verwendet, nimmt billigend in Kauf, dass erhebliche Verletzungen entstehen können", sagte er. Die Angeklagte muss ebenso 1000 Euro Schmerzensgeld an die verletzte Frau und 4000 Euro an den Tierschutzverein zahlen.

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