Aus dem Amtsgericht:Exhibitionist muss Therapie fortsetzen

Junger Mann hatte sich vor Spaziergängerinnen entblößt

Von Benjamin Engel, Wolfratshausen

Die Bewohner der Kommune im Landkreis hatten über den jungen Mann bereits getuschelt. Gezielt hatte der heute 22-Jährige zwischen Juni 2016 und Januar 2017 drei Frauen abgepasst. Vor ihren Augen hatte er Hand an sich gelegt. Die Frauen zeigten den Mann an.

Deswegen musste er sich am Dienstag vor dem Amtsgericht Wolfratshausen wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses und exhibitionistischen Handlungen verantworten. Der Angeklagte räumte alle Vorwürfe ein. Allerdings attestierte ihm ein Gutachten eine deutlich verminderte Einsichts- und Steuerungsfähigkeit. Er steht unter gesetzlicher Betreuung. Seit mehr als einem Jahr besucht er eine ambulante Psychotherapie. Die Behandlung soll er nun noch drei Monate fortsetzen. So lautete das Urteil.

Diese Auflage hielt Amtsrichter Urs Wäckerlin für ausreichend. "Das geht nicht und Sie wissen das auch", mahnte er den Angeklagten. Ein solches Verhalten werde nach den allgemeingültigen Maßstäben nicht toleriert. Die Angelegenheit sei so unangenehm, weil das Umfeld ein solches Verhalten nicht erwartet habe. Die Plädoyers und das Gutachten wurden unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt. Amtsrichter Wäckerlin las die polizeilichen Vernehmungsprotokolle nur vor. "Es wäre nicht zielführend gewesen, die drei Damen aus dem Ort hierher zu bitten", erklärte er.

Erstmals aufgefallen war der Angeklagte im Juni 2016. Zu diesem Zeitpunkt ging eines der Opfer gemeinsam mit ihrem Freundin spazieren. Auf einem Feldweg überholte ein Radfahrer die beiden Frauen. Als er vorbeikam, grüßte er noch freundlich und drehte sich zu beiden um. An einem 300 bis 400 Meter entfernten Stall stieg er ab und wartete auf die Frauen. Er hatte die Hose geöffnet.

Als sich beide näherten, legte er verdeckt von einem T-Shirt Hand an sich. Das sah nur eine der beiden Frauen. Ohne ihre Begleiterin, so zitierte Richter Wäckerlin aus der Zeugenaussage der Frau, hätte sie Angst gehabt. Sie sagte der Polizei, sie traue sich seither nur noch zu zweit ins Gelände. "Wenn ich alleine spazieren gehen, habe ich ein ungutes Gefühl", gab sie bei der Vernehmung an.

Auf demselben Weg passte der Mann Mitte Juli 2016 erneut eine Frau ab. Wieder fuhr er mit dem Rad. Gegen 14.30 Uhr überholte er sie, stieg zehn Meter entfernt ab. Mit offener Hose onanierte er. Als die Frau vorüberging, fragte er noch, ob sie einmal anfassen wolle. Ein zweites Mal zog er mit dem Rad an ihr vorbei. So als sei gar nichts gewesen, wünschte er sogar noch einen "schönen Sonntag". Später sah die zweite Zeugin den Mann auf einer Straße im Ort wieder.

Eine dritte Frau zeigte sich beim letzten Vorfall im Januar dieses Jahres unbeeindruckt. Sie ging auf einer Ortsstraße. Von weitem sah sie den Angeklagten bereits an einem Grundstück. Sie hatte den Eindruck, er würde auf sie warten. In direkter Nähe von ihr legte er Hand an sich. Sie reagierte energisch. "Kann es sein, dass du spinnst?", erklärte sie bestimmt. Die Frau unterhielt sich mit Freundinnen über den Vorfall. So erfuhr sie, dass der Angeklagte schon mehrmals aufgefallen war. Sie meldete die Tat der Polizei, allerdings nicht, weil sie sich sexuell belästigt fühlte. Vielmehr wollte sie verhindern, dass der Mann vor Kindern ähnlich agiert. In diesem Fall stellte das Gericht das Verfahren ein. Richter Urs Wäckerlin stufte die Vorfälle als "vorübergehende Lebensphase" ein. "Das darf und soll nicht mehr passieren", mahnte er.

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