Aus dem Amtsgericht:"Dumme-Jungen-Streich" mit Folgen

Gully Maisach

Nach einer durchzechten Partynacht haben zwei junge Männer Gullydeckel wie hier im Bild ausgehebelt und auf die Straße gelegt.

(Foto: Günther Reger)

Ein 21- und ein 18-Jähriger hebeln in Bad Tölz Abflussgitter auf die Straße - und werden dafür verurteilt.

Von Benjamin Engel, Bad Tölz

Was zwei volltrunkene junge Männer wohl für Spaß gehalten haben, kommt die beiden teuer zu stehen: Nach einem durchzechten Barabend im Jailhouse - sie hatten jeweils 1,8 Promille - hoben die 21 und 18 Jahre alten Burschen im Juli 2017 Gullydeckel aus der Verankerung. Die Gitter legten sie auf die Lenggrieser Straße in Bad Tölz. Über einen davon fuhr ein 29-jähriger Autofahrer, der die beiden anzeigte. Dessen Fahrzeug wurde an der Unterseite beschädigt. Der Ältere der angeklagten schilderte vor dem Schöffengericht in Wolfratshausen, sich nur noch schemenhaft erinnern zu können. "In Verbindung mit Alkohol war das eine witzige Sache", berichtete er. "Ich habe nicht gedacht, dass jemand verletzt werden kann."

Als "Dumme-Jungen-Streich" wertete Amtsrichter Urs Wäckerlin die Tat. Er verurteilte den 21 Jahre und drei Monate alten Angeklagten nach Erwachsenenstrafrecht - das gilt ab 21 Jahren - wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zu einer Geldstrafe von 3850 Euro. Sein Kumpel wurde nach Jugendrecht verurteilt. Er muss je 1000 Euro an die Caritas-Suchtambulanz und die Oberlandwerkstätten zahlen. Er darf bis Jahresende keinen Alkohol mehr trinken und muss einen Informationskurs zum Alkoholkonsum besuchen.

Im Raum stand allerdings eine härtere Strafe. Im Gegensatz zur Staatsanwältin ging das Schöffengericht - Wäckerlin und zwei Laienrichter - nicht davon aus, dass die Burschen absichtlich einen Unglücksfall herbeiführen wollten. In diesem Fall hätte es sich um ein schwerer zu strafendes Verbrechen gehandelt.

An einen ausgelassenen Abend erinnerte sich der ältere Angeklagte. Nach sechs bis sieben Mojitos sei er mit zwei Bekannten aus dem Jailhouse gegangen. Er erinnere sich nur noch, einen Gullydeckel herausgehoben und dann von der Polizei kontrolliert worden zu sein. "Ich bin am nächsten Morgen aufgewacht und wusste nicht, was passiert ist", berichtete er. Ihm sei nur noch der Ärger seiner Mutter bewusst gewesen, weil er so betrunken nach Hause gekommen sei. Sein jüngerer Bekannter schilderte, sich nicht erinnern zu können, ob er selbst einen Gullydeckel herausgehoben hatte.

Bei ihrem Treiben hatte die jungen Männer allerdings der 29-jährige Zeuge beobachtet. "Zwei haben Gullydeckel raus gehoben. Einer ist nur so dabei gewesen", berichtete er. Damit nichts weiter passiere, habe er zwei der Deckel wieder rein gehoben, dabei jedoch einen dritten übersehen. Über diesen sei er dann mit dem Auto gefahren. Die beiden Angeklagten habe er an der Kleidung erkannt und die Polizei gerufen. Den Schaden am Wagen des Zeugen haben die zwei Angeklagten beglichen.

Aus Sicht der Staatsanwältin war beiden bewusst, dass ein Unglück passieren konnte. Sie sah den Tatbestand des vorsatzmäßigen Eingriffs in den Straßenverkehr erfüllt. Im Dunklen seien die auf die Straße gelegten Gullydeckel nicht zu sehen gewesen. Für den Älteren forderte sie eine sechsmonatige Bewährungsstrafe, für den Jüngeren 1500 Euro Geldauflage. Dass ihr Mandant absichtlich ein Unglück auslösen wollte, stritt die Verteidigerin des 21-Jährigen ab. Beide hätten nicht nachgedacht. Genauso argumentierte auch die Verteidigerin des jüngeren Angeklagten. Zudem erschien ihr das Alkoholverbot sinnvoll. "Wir haben alle schon über den Durst getrunken", sagte sie. "Das Wichtigste ist, dass ich dann nichts anstelle."

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