Amtsgericht Wolfratshausen:Vater in Wut

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Wegen Banalitäten hat ein 46-Jähriger seinen Sohn körperlich schwer misshandelt. Das Gericht verurteilt ihn zu einer Gefängnisstrafe.

Benjamin Engel

Manchmal fehlen einem schier die Worte, um das Leid zu beschreiben, das Menschen anderen antun; erst recht wenn es sich um kleine Kinder handelt. Im Februar 2008 hat ein heute 46-Jähriger seinen damals 16 Monate alten Sohn zu Hause körperlich schwer misshandelt.

Ein weiterer Vorfall soll sich im April 2011 in einer Wache des Roten Kreuzes (BRK) im Nordlandkreis zugetragen haben. Zudem wollte der Angeklagte am 3. Mai dieses Jahres in Bad Tölz Zigaretten stehlen und wurde von einem Ladendetektiv beobachtet. Am Montag musste sich der heute geschiedene Familienvater vor dem Amtsgericht wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen in drei Fällen sowie Diebstahls verantworten. Er muss nun ins Gefängnis.

Laut Aussage vor der Polizei war der Angeklagte im Februar 2008 verärgert von der Arbeit als Pflegehelfer nach Hause gekommen. Danach wollte er einfach nur seine Ruhe haben. Doch an diesem Abend war er mit seinem Sohn alleine zu Hause. Seine damalige Ehefrau war mit einer Freundin ausgegangen. Weil sein Sohn beim Wickeln keine Ruhe geben wollte, hat er nach damaliger Darstellung aus Wut die Vorhaut am Penis des Kindes zurückgezogen, so dass sich dieser wenig später blau verfärbte, anschwoll und starke Schmerzen verursachte.

Zudem hat er seinen Sohn im Badezimmer geschubst, so dass er mit dem Kopf gegen die Badewannenkante prallte und einen blauen Striemen auf der Stirn davontrug. Im April 2011, so ein weiterer Anklagepunkt, zog der Vater seinem Sohn auf der Toilette der BRK-Wache so stark am Penis, bis dieser blutete. So hat das der Sohn seiner Mutter und mehreren ihrer Bekannten, die als Zeugen auftraten, rund zwei Monate nach der Tat erzählt. Schon 2011 war der Angeklagte am Amtsgericht wegen sexuellen Missbrauchs einer Jugendlichen zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung. 2012 kam eine Verurteilung wegen Diebstahls dazu.

"Das spottet jeder Beschreibung", sagte Richter Helmut Berger. Die Vorfälle vom Februar 2008 gestand der Angeklagte. Die Tat im April 2011 bestritt er. Zum Tatzeitpunkt sei ihr auch nichts aufgefallen, erklärte die 26-jährige Mutter zum strittigen Fall. Das sei nur ein Traum gewesen, hat auch der Sohn in einer Zeugenbefragung auf Video mal gesagt. Der Richter sah trotz Zweifeln in dem Fall von einer Verurteilung ab. Er verhängte wegen der anderen Vergehen eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten wegen vorsätzlicher Körperverletzung, Misshandlung von Schutzbefohlenen und Diebstahls.

© SZ vom 27.06.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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