Amtsgericht Wolfratshausen:Bewährungsstrafe wegen sexueller Nötigung

Das Amtsgericht verurteilt einen 36-Jährigen, der versucht hat, die Notlage einer jungen Frau auszunutzen. Dieser zeigt sich geständig.

Von Sebastian Blum

Im südlichen Landkreis ist eine 24-Jährige im Juli dieses Jahres nur knapp einer Vergewaltigung entronnen. Ihren Angreifer verurteilte das Amtsgericht Wolfratshausen diesen Montag wegen sexueller Nötigung und gefährlicher Körperverletzung zu einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung. Das Opfer kam ohne schwere körperliche Schäden davon.

Die Frau, die an paranoid-halluzinatorischer Schizophrenie leidet, war im Juni dieses Jahres aus einer Berliner Psychiatrieeinrichtung geflüchtet und suchte bei einem Bekannten vergeblich Unterschlupf. Dabei stieß sie auf eine Gruppe Männer, darunter ein stark alkoholisierter 36-jähriger Verkäufer, der ihr anbot, bei ihm zu übernachten. Die Frau nahm an, doch ihr vermeintlicher Helfer zeigte sich rasch zudringlich: Wiederholt versuchte er die 24-Jährige gegen ihren Willen zu küssen. Als seine Versuche fehlschlugen, packte er die Frau, die sich heftig wehrte, am Hals, berührte ihre Brust und drückte mit der Hand auf ihren Mund. Dem Opfer gelang es schließlich, seinen Angreifer in die Hand zu beißen, woraufhin er von ihr abließ. Gleichzeitig bot er der jungen Frau an, die Polizei zu rufen.

"Ich weiß, dass ich etwas falsch gemacht habe", sagte der Angeklagte zu Verhandlungsbeginn und zeigte sich geständig. Sein Verhältnis zu Frauen sei schwierig, sein letzter sexueller Kontakt liege schon fünf Jahre zurück. Zu der 24-Jährigen habe er sich schon anfangs hingezogen gefühlt und mit dieser geflirtet. "Konnten Sie ihr nach so viel Bier noch in die Augen schauen?", fragte Richter Helmut Berger den Angeklagten, der nach eigener Aussage bis zum Tatzeitpunkt etwa 20 Halbe getrunken hatte. Er habe keine Ahnung, wie das alles gekommen sei, antwortete dieser. Solche Trinkgelage seien bei ihm oft vorgekommen. "Doch seit Oktober dieses Jahres trinke ich keinen Alkohol mehr." Zudem habe er sich um einen Termin bei der Suchthilfe der Caritas beworben.

Auch eine als Zeugin geladene Polizeibeamtin bestätigte, dass der Angeklagte sich von Beginn an geständig gezeigt hatte. Der Alkoholkonsum des 36-Jährigen zum Tatzeitpunkt sei indes nicht so stark gewesen, wie von diesem angegeben - was eine Gutachterin bescheinigte: Der Alkohol habe nur die Hemmschwelle des Angeklagten herabgesetzt. Dieser sei voll schuldfähig. Dieser Meinung schloss sich auch das Gericht an. Der Angeklagte habe gemerkt, dass die Frau psychische Probleme habe und schutzlos sei, sagte Berger. Von seinem Opfer habe er nur aufgrund von dessen starker Gegenwehr abgelassen.

Zugunsten des nicht vorbestraften Angeklagten wertete das Gericht dagegen das Geständnis. "Damit haben Sie der Geschädigten die Vernehmung vor Gericht erspart", sagte Berger. Zudem zeige der 36-Jährige, dass er seine Alkoholsucht in den Griff bekommen wolle. Aus diesem Grund setzte das Gericht das Strafurteil unter der Bedingung zur Bewährung aus, dass der Angeklagte eine einjährige ambulante Therapie antritt. Von einer Geldstrafe wurde abgesehen, da der 36-Jährige hoch verschuldet ist. Er trägt jedoch die Kosten des Verfahrens.

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