Wohnungsmarkt:Familie verklagt Freistaat wegen Mietpreisbremse

Von Stephan Handel

Der Freistaat hat bei der Einführung der Mietpreisbremse unsauber gearbeitet. Ist er nun schadensersatzpflichtig gegenüber Mietern, die deswegen höhere Mieten zu bezahlen haben? Das will der Berliner Mietrechtsanwalt Daniel Halmer nun überprüfen lassen, nachdem das Münchner Landgericht in der vergangenen Woche die bayerische Verordnung zur Mietpreisbremse für unwirksam erklärt hat. In der Verordnung ist festgelegt, in welchen Kommunen der Wohnungsmarkt "angespannt" sei - Voraussetzung dafür, dass die Regelungen der Mietpreisbremse greifen, unter anderem über zulässige Mieterhöhungen.

Das Landgericht urteilte, dass diese Verordnung die Kriterien für die Bewertungen nicht transparent mache, weshalb sie nicht überprüfbar und deshalb unwirksam seien. Damit scheiterten zwei Mieter, die auf der Grundlage des Gesetzes von ihrem Vermieter Auskunft über die Höhe der Miete vor ihrem Vertragsschluss haben wollten.

Daniel Halmer, der das Portal wenigermiete.de betreibt, hat nun für eine Münchner Familie Klage beim Amtsgericht eingereicht und nennt das eine "Musterklage", auch wenn das deutsche Recht diesen Begriff nicht kennt. Halmer wirft der Staatsregierung vor, bei der Umsetzung des Bundesgesetzes ihre Amtspflicht verletzt zu haben - dadurch seien der klagenden Familie Mietminderungen entgangen, wofür nun der Staat haften solle. Ihm zufolge handelt es sich um einen Präzedenzfall für 390 000 bayerische Haushalte, die im Schnitt 200 Euro zu viel Miete im Monat bezahlten.

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