Wildmoser-Prozess:Fit beim Verhör

Der zehnte Verhandlungstag im Prozess gegen Karl-Heinz Wildmoser junior hat keine Anhaltspunkte für krankheitsbedingte Auffälligkeiten des Angeklagten bei seiner ersten Vernehmung nach seiner Festnahme ergeben.

Von Stephan Handel

Alle Zeugen bestätigten, dass Wildmoser während des fast fünfstündigen Verhörs konzentriert gewesen sei. Die Verteidigung wollte beweisen, dass Wildmoser die Tabletten, die er gegen seine Zucker-Krankheit benötigte, nicht bekommen hatte und deshalb die Folgen seiner Aussagen nicht übersehen konnte.

Wildmoser ist angeklagt, bei der Vergabe des Bauauftrags für das neue Stadion vom Baukonzern Alpine 2,8 Millionen Euro als Schmiergeld bekommen zu haben. Am 9. März 2004 wurden er und sein Vater festgenommen. Am darauf folgenden Tag wurde Wildmoser junior von kurz nach 10 bis 15 Uhr vernommen.

In dieser Vernehmung hatte er gesagt, die so genannten "Flughafen-Gespräche" mit den Alpine-Managern seien geheim gehalten worden - das hatte die Staatsanwaltschaft als Beweis für die Rechtswidrigkeit der Zahlungen genommen.

Wildmosers damaliger Anwalt Florian Ufer sagte gestern als Zeuge aus, sein Mandant habe ihm gegenüber seine Diabetes-Erkrankung nicht erwähnt. Es habe keine Pause gegeben, aber immer wieder kürzere Unterbrechungen zur Beratung zwischen Anwalt und Beschuldigtem oder zum Rauchen. Auch der damalige vernehmende Staatsanwalt gab an, keine gesundheitliche Beeinträchtigung festgestellt zu haben. Befangenheitsanträge der Verteidigung gegen die Vorsitzende Richterin und einen der Beisitzer wurden zu Beginn der Verhandlung abgelehnt.

Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: