Zwei Jugendliche haben einen Mann in der Münchner S-Bahn mit einer Bierflasche verletzt und ihm das Handy gestohlen. Keiner der Fahrgäste kam zu Hilfe.
Die Schilderung der Szene klingt leider allzu bekannt: Zwei Jugendliche greifen in der S-Bahn einen Betrunkenen an, beleidigen ihn, schlagen mit der Bierflasche auf ihn ein und klauen dem benommenen, stark blutenden Mann das Handy. In der S-Bahn sitzen mehrere Fahrgäste. Keiner kommt dem Verletzten zu Hilfe, keiner alarmiert die Polizei. Dieser Fall soll sich am Mittwochnachmittag in der S2 zwischen Hauptbahnhof und Allach zugetragen haben.
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Das spätere Opfer, ein 43-jähriger Münchner, war nach Angaben der Polizei erheblich alkoholisiert, als er am Mittwoch um 15.30 Uhr am Hauptbahnhof in die S2 in Richtung Dachau einstieg. Er steuerte ein Abteil an, setzte sich und nickte sofort ein.
Wo die beiden jungen Männer in die S-Bahn einstiegen, konnte die Polizei noch nicht sagen. Jedenfalls pöbelten die etwa 20-Jährigen die Fahrgäste an und entdeckten schließlich den schlafenden Münchner. Einer der beiden weckte ihn auf, durchsuchte seine Taschen und wurde verbal ausfallend. Der andere Täter forderte den Münchner lautstark auf, sein Handy herauszurücken.
Als sich der Betrunkene weigerte, zog der junge Mann eine Bierflasche aus dem Hosenbund und schlug damit in Richtung Kopf des 43-Jährigen. Der Betrunkene versuchte noch, zur Seite auszuweichen, trotzdem traf ihn die Flasche mit voller Wucht an der linken Augenbraue. Der Mann erlitt eine Platzwunde und ging benommen zu Boden.
Acht Leute, so schätzt der Verletzte, seien zum Tatzeitpunkt in dem Abteil gesessen. Und keiner der Anwesenden habe sich um den blutenden Mann gekümmert. Als dieser wieder zu Sinnen kam, verließ er an der S-Bahn-Haltestelle Allach den Zug und stellte fest, dass sein Handy weg war.
Offenbar erst dort wurde eine Zeugin auf den blutenden Münchner aufmerksam und verständigte den Rettungsdienst. Der 43-Jährige versorgte zunächst seine Platzwunde notdürftig auf der Bahnhofstoilette, schließlich trafen der Notarzt und die Polizei ein.
Der Verletzte konnte eine exakte Beschreibung der Täter abliefern: Der Schläger mit der Bierflasche war etwa 20 Jahre alt, 1,84 Meter groß, schlank, hatte schwarzes, kurzes Haar, sprach jugoslawisch und deutsch und trug eine schwarze Wolljacke, Jeans und eine schwarze Wollmütze mit "Nike"-Schriftzug und -Emblem.
Der zweite Täter war etwa 18 Jahre alt, 1,70 Meter groß, schwarzhaarig und schlank und hatte auffallend schlechte Zähne und ein "Bubigesicht". Er sprach auch jugoslawisch und deutsch und war mit einem weißen Steppanorak bekleidet.
Hinweise nimmt die Polizei unter Tel. 2910-0 entgegen.
(SZ vom 26.02.2010/sonn)
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Wer hier konstant und zunehmend behauptet, man riskiere grundsätzlich zu viel, bis hin zur Mitschuld, wenn man als Zeuge einschreite, der macht es sich zu bequem, redet dem Wegschauen das Wort - wenn auch unabsichtlich - und braucht sich auch nicht zu beklagen, wenn Opfer - einschließlich Brunner - alleingelassen werden. Es gab in vorausgegangenen Foren ja sogar schon die Behauptung, Einschreiten sei allein der Polizei oder Wachleuten vorbehalten. In der Praxis sind die Situationen sehr unterschiedlich und es gibt wahrscheinlich viel mehr Beispiele, wo beherztes Einschreiten (oft gar nicht körperlich, sondern einfach durch Lautstärke, Präsenz, Herstellen einer mehrheitlichen Öffentlichkeit - das sollte 10 Zeugen wohl möglich sein) geholfen hat, weil die Fälle dann unspektakulär ausgingen, als die beschrieben blutigen Zwischenfälle.
Sollte man sich in diesem konkreten Fall nicht erst mal mit Spekulationen zurückhalten? Natürlich solidarisiere ich mich
mit diesem Opfer, das er so oder so ist, aber die Umstände sind zunächst äußerst vage. Wieso gibt es keine Zeugen, als ihn selbst? Dass keiner von den ca. 8 Anwesenden und derer, die ihn haben aussteigen sehen, sich zumindest nachher um ihn gekümmert haben, ist mir wirklich unverständlich, das wäre eine arge Verrohung des Sitten.
Es könnte den Verletzungen aber unter diesen Umständen auch eine andere, als die geschilderte Geschichte vorausgegeangen sein. Im Zweifel: Die Solidarität gilt dem Opfer, ganz klar, und nicht alle Informationen müssen in der Presse breitgetreten werden - aber die Polizei wird sich logischerweise bemühen, für die Tat Zeugen zu finden.
Viel Glück und gute Genesung!
Nein, nein, so sind mir Ihre Beiträge nicht rübergekommen. Ich habe schließlich alle gelesen.
Nur würde ich niemandem davon abraten, Elektroschocker oder Reizgas zu verwenden, weil das, selbst wenn man dafür bestraft werden könnte, immer noch die beste Möglichkeit ist, unverletzt und vielleicht auch straffrei aus einer solchen Situation herauszukommen.
Lieber ein paar Euro Schmerzensgeld an den eigentlichen Täter zahlen, als viele Euro an einen Pfleger ist mein Motto.
Sicher steht auf dem Reizgas, dass es nur gegen Tiere angewendet werden darf. Doch im Falle der Notwehr soll man das mildeste Mittel verwenden, mit dessen Hilfe man geeignet ist, den Angriff sicher und endgültig zu beenden.
Und was ist milder als ein Reizgas oder Elektroschocker? Als schwächerer hat man ohnehin keine Chance gegen den Schläger und wäre auf Hilfsmittel angewiesen (z. B. als Frau), als stärkerer wäre es dümmer, die Fäuste zu verwenden, da man dadurch definitiv physischen Schaden anrichtet und höllisch aufpassen muss, nicht zu übertreiben oder den Angreifer "schlecht" zu treffen.
Inwiefern ein Elektroschocker körperlichen Schaden anrichtet, kann ich auch nicht beurteilen. Meines Wissens nach verfügen Elektroschocker über eine Stromstärke, die nicht tödlich ist und aufgrund der Elektrizität dem Angreifer lediglich einen Stromschlag gibt und die Kontrolle über seine Muskulatur für kurze Zeit nimmt.
Was die sachwertorientierte Rechtsprechung Deutschlands angeht muss ich Ihnen natürlich völlig zustimmen.
@Ernstol: Recht zur Selbstverteidigung
Ich bin dafür, dass man in Deutschland - wie in USA üblich - das Recht zum Besitz und Mitführen einer Handfeuerwaffe gestattet.
Gegen solche Subjekte hilft nur entsprechende Gegenwehr.
^^
Ja und wer meinen Sie hat dann als erstes Waffen dabei? Sie ich oder diese "Subjekte"?
Nene ich kämpf lieber gegen einen mit Messer als gegen einen mit Knarre.
Ich bin dafür, dass man in Deutschland - wie in USA üblich - das Recht zum Besitz und Mitführen einer Handfeuerwaffe gestattet.
Gegen solche Subjekte hilft nur entsprechende Gegenwehr.
also zuerst einmal hoffe ich jetzt ja, dass meine beiträge bei ihnen nicht so angekommen sind, als das ich gut heissen würde, wie die deutsche justiz mit opfern die sich wehren umgeht.
nun, auf sämtlichem legal zu erwerbenden reizgas/pfefferspray werden sie den hinweis finden, dass sie dieses ausschließlich´zur abwehr von tierangriffen nutzen dürfen und der einsatz gegen menschen verboten ist.
so, wenn sie dieses spray nun einsetzen, dann können sie glück haben und an einen richter kommen, der die welt mit den augen eines realistischen menschen sieht oder aber, sie kommen an einen richter, der die welt so sieht, dass sie im prinzip nur dazu da ist, sich rechts- und rechtssprechungskonform zu verhalten,
bei ersterem wird ihnen nichts passieren. beim zweiten dürfte es da dann schon ganz anders aussehen.
und einen elektroschocker würde ich nun auch nicht gerade als ein gerät ansehen, dass einen angreifer lediglich kampfunfähig macht und keine körperlichen schäden anrichten kann. aber auch da wird es dann wieder sehr stark auf die weltanschauung des jeweiligen richters ankommen.
so "ironisch" es ist, so recht haben sie mit ihrem vorletzten absatz. als angegriffener haben sie so oder so die berühmte a****karte gezogen. die deutsche rechtsprechung ist nun mal eher eine sachwertorientierte den eine menschenorientierte. insofern greife ich ihre ironie mal auf:
sofern irgendwo kameras sind, sollten sie den täter bitten, sich dort recht günstig mit ihnen zu positionieren, ihn doch bitten sie kurz mit einem messer oder ähnlichen zu bedrohen und ihn dann auffordern, ihnen ihre geldbörse in der sich zur not auch nur ein euro befindet, abzunehmen.
dafür gibt es dann für den täter mindestens 3 jahre und höchstens 15 jahre. wobei die deutsche justiz da eher zu, dann teilweise stark überzogener, härte tendiert.
einem anderen WAS wegnehmen? das geht nicht!
einen anderen in den rollstuhl treten: mei, 2 jahre gefängnis und ein wenig therapie werden sicherlich einen besseren menschen aus ihm machen,
Paging