Widerruf der Gaststättenerlaubnis:Krätz verliert Andechser am Dom

Urteilverkündung Steuerprozess gegen Sepp Krätz

Verliert nun auch das Andechser: Sepp Krätz.

(Foto: dpa)

Sepp Krätz muss sich aus seinem Lokal Andechser am Dom zurückziehen. Der ehemalige Wiesnwirt hat vor dem Verwaltungsgerichtshof gegen die Stadt München verloren. Schließen muss der Andechser deshalb aber nicht.

Von Bernd Kastner und Silke Lode

Sepp Krätz muss sich aus seinem Lokal Andechser am Dom zurückziehen. Der wegen Steuerhinterziehung verurteilte ehemalige Wirt des Hippodrom auf dem Oktoberfest hat vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) gegen die Stadt München verloren. Diese hat ihm die Konzession für die Gaststätte entzogen, weil sie ihn als Wirt nicht mehr für zuverlässig hält.

Schließen muss der Andechser deshalb aber nicht: Krätz wird zwar als Geschäftsführer ausscheiden, seine Tochter, die seit längerem schon mit ihrem Vater an der Spitze steht, wird das Lokal weiter betreiben. Das kündigte Krätz' Anwalt Richard Seifert an. Die Stadt akzeptiert dieses Modell allerdings nur, wenn Krätz schriftlich erklärt, dass er seiner Tochter keine Weisungen geben wird. Dazu wäre er als alleiniger Gesellschafter eigentlich berechtigt.

Im Eilverfahren gegen die Stadt hatte Krätz in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht noch gewonnen. Der VGH begründet seine Entscheidung gegen Krätz und für die Stadt nun damit, dass die Steuervergehen so gewichtig waren und die Gefahr bestünde, dass es erneut zu Unregelmäßigkeiten komme. Krätz hatte beim Bierausschank im Andechser und beim Champagner-Verkauf im Hippodrom getrickst, um Steuern zu "sparen"; er wurde deshalb zu einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Auch die vom Andechser geplanten und teils schon umgesetzten Compliance-Maßnahmen sind dem VGH keine ausreichende Sicherheit, es fehle an einer unabhängigen Kontrolle. Endgültig ist diese Entscheidung aber noch nicht: Das Hauptsacheverfahren läuft noch vor dem Verwaltunsgericht, bis zu einem Urteil kann es Jahre dauern.

"Dann aber würde es teuer für uns werden"

Die Stadt zeigte sich zufrieden mit der VGH-Entscheidung: "Wenn unsere Rechtsauffassung nicht bestätigt worden wäre, wäre der Entzug der Gaststättenkonzession ein stumpfes Schwert", sagte Kreisverwaltungsreferent Wilfried Blume-Beyerle. Er geht davon aus, dass Krätz das Hauptsacheverfahren nicht weiter verfolgt, da ein abweichendes Urteil eher eine theoretische Möglichkeit sei. "Dann aber würde es teuer für uns werden", mutmaßte Blume-Beyerle.

Wenn Krätz den Andechser wieder selbst führen will, kann er in fünf Jahren eine Neuprüfung seiner Zuverlässigkeit beantragen. Offen ist weiterhin, ob Krätz die Waldwirtschaft in Großhesselohe kurz hinter der Stadtgrenze auch in Zukunft wird führen dürfen.

Das Verfahren des dafür zuständigen Landratsamtes München läuft noch. Sollte Krätz auch diese Konzession verlieren, wäre eine Lösung wie im Andechser möglich: Die Tochter könnte das Lokal samt Biergarten weiterführen.

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