Westparkmord:Dem Täter droht jetzt Lebenslang

Der "Westparkmord" vor knapp zehn Jahren beschäftigt das Landgericht München erneut. Die Schuld ist längst geklärt, das Strafmaß offenbar nicht.

Der so genannte "Westparkmörder" steht seit Montag zum dritten Mal vor dem Münchner Landgericht. Dabei geht es nicht mehr um die Frage der Schuld des 28-jährigen Angeklagten, der wegen der Tat schon rechtskräftig verurteilt ist, sondern um das Strafmaß.

Nach Überzeugung der Gerichte tötete der junge Kroate "aus Mordlust" im Oktober 1993 einen 40-jährigen Architekten mit zwölf Messerstichen, der im Münchner Westpark joggte.

Zweimal, im März 1999 und im Januar 2001, hatte das Münchner Landgericht Jugendstrafrecht angewandt. Beide Urteile hatte der Bundesgerichtshof auf die Revision der Staatsanwaltschaft hin aufgehoben.

Jugendlicher Täter ist nachgereift

Im neuen Verfahren geht es deshalb um die Grundsatzfrage, ob der zur Tatzeit 18 Jahre alte Heranwachsende nach dem milderen Jugendstrafrecht verurteilt werden durfte oder ob der Mord nach dem Erwachsenenstrafrecht geahndet werden muss.

Der Angeklagte war zuletzt im Januar 2001 zu zehn Jahren Haft verurteilt worden, nun könnte er auch lebenslang hinter Gitter kommen. Die Strafkammer beschäftigt deshalb die Gewaltbereitschaft des jungen Mannes seit der Tat.

Das Gericht hatte im vorigen Verfahren die Anwendung des Jugendstrafrechts damit begründet, dass bei dem inzwischen 26-jährigen Täter eine "Nachreifung" erkennbar sei und er deswegen zur Tatzeit einem Jugendlichen gleichzustellen war.

Mit Falschaussage belastet

Zum Prozessauftakt am Montag wurde einer der Hauptbelastungszeugen wegen des Verdachts des Meineids festgenommen. Unter Eid zog der 27-jährige Mann seine belastende Aussage aus den früheren Verfahren zurück. Er bezichtigte sich, den Angeklagten zuvor mit einer Falschaussage belastet zu haben.

So sei es nicht wahr, dass dieser ihm den Mord mit den Worten "Ich war das im Westpark" gestanden hatte. Das Gericht hatte den Zeugen eigentlich nur zum Charakter des Angeklagten befragen wollen.

Ein 45-jähriger Vollzugsbeamter schilderte vor Gericht, wie der 28-Jährige ihn und einen Mitgefangenen in der Haft bei der Essensausgabe im Januar 1996 tätlich angegriffen hatte. Der Angeklagte habe "stark alkoholisiert" und "ohne ersichtlichen Grund" mit Fäusten auf einen Mitgefangenen eingeschlagen, der dabei war, Essen auszuteilen.

Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt und dauert wahrscheinlich noch bis Mitte nächster Woche.

(sueddeutsche.de/ddp)

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