Westparkmörder verklagt Stadt München:Teure Abschiebung

Westpark Mörder

Er will die Kosten für seine Abschiebung nicht übernehmen: der "Westparkmörder" Gorazd B.

(Foto: picture-alliance / dpa)

Aus purer Mordlust hat er 1993 einen Jogger erstochen und noch immer gilt er als hochgefährlich: Die Stadt München hat den "Westparkmörder" deshalb vor einem Jahr nach Slowenien abgeschoben, die Kosten dafür sollte Gorazd B. selbst übernehmen. Doch der weigert sich und verklagt stattdessen die Stadt.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Die grausame Tat des sogenannten Westparkmörders liegt 20 Jahre zurück, doch noch immer beschäftigt dieser Fall die Gerichte. Am Mittwoch ging es vor dem Verwaltungsgericht um eine Klage des Täters Gorazd B. gegen die Stadt: Er will die Rechnung über rund 11.700 Euro nicht bezahlen, die ihm das Kreisverwaltungsreferat als Kosten für seine Abschiebung nach Slowenien präsentiert hat.

Das Gericht hat aber schon in der mündlichen Verhandlung keine Zweifel aufkommen lassen, dass B. für die ungewöhnlich aufwendigen und damit teuren Abschiebungsmaßnahmen selbst die Verantwortung trägt - und deshalb auch dafür bezahlen soll. Das Urteil soll jedoch erst am Donnerstag verkündet werden.

Aus purer Mordlust niedergemetzelt

Am Abend des 15. Oktober 1993 hatte der damals 18-jährige Gorazd B. im Westpark aus Frust und in purer Mordlust, wie Strafrichter später feststellten, den Architekten Konrad H. mit zahlreichen Messerstichen niedergemetzelt. Der 40-Jährige war dem blindwütigen B. rein zufällig beim Joggen begegnet. Drei Jahre danach wurde der Täter zu einer zehnjährigen Jugendhaftstrafe verurteilt.

Im Herbst 2009 beantragte die Staatsanwaltschaft die nachträgliche Sicherungsverwahrung der Westparkmörder sei weiterhin extrem gefährlich. Der Mann blieb in Haft, bis der Antrag 2011 abgelehnt wurde. Einen "Zuschlag" von drei Monaten erhielt er dann noch, weil er während des Prozesses eine Richterin als "Kurva" (Nutte) beschimpft hatte. Am 18. Januar 2012 wurde Gorazd B. in ein gechartertes Flugzeug gesetzt und in Begleitung von fünf Bundespolizisten in Sloweniens Hauptstadt Ljubljana abgeschoben.

Da B. nicht nach Deutschland einreisen darf, vertrat ein Anwalt am Mittwoch vor der 9. Kammer seine Interessen. Der 37-Jährige sei bereit, die sonst üblichen Abschiebungskosten von etwa 3000 Euro für den Flug in einer Linienmaschine mit drei Polizei-Begleitern zu zahlen. "Er möchte seine Angelegenheiten bereinigen", sagte sein Anwalt, "er wollte ja weg aus Deutschland".

Das Gericht stellte zwar fest, dass die Behörde 246 Euro doppelt und somit zu viel berechnet habe. Doch die übrigen 11.482,13 Euro seien fällig: Die Polizei habe ausreichend dargelegt, warum der Einzelcharterflug samt fünf Bundespolizisten als Begleiter aus Gründen der Sicherheit am Boden und in der Luft notwendig gewesen sei, meinte die Vorsitzende.

Vielleicht könnte er wieder "austicken"

Der Anwalt hatte die Kammer nicht davon überzeugen können, dass sein Mandant keineswegs so hochgefährlich wie behauptet sei. Das Gericht pochte vielmehr auf B.s gewalttätige Vergangenheit. Da er jegliche psychologische Begutachtungen abgelehnt habe, konnte seine weitere Persönlichkeitsentwicklung auch nicht beurteilt werden. Es sei also nicht klar, ob und unter welchen Umständen er wieder "austicken" würde, meinte das Gericht. "Das ist dem Staat nicht anzulasten - die Klage ist abweisungsreif."

Auch das Landgericht München I wird sich noch einmal mit der Gefährlichkeit des Westparkmörders befassen müssen: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Herbst entschieden, dass die Gefährlichkeit von Gorazd B. neu bewertet werden muss - das Münchner Gericht habe bei der Ablehnung des damaligen Antrags auf nachträgliche Sicherungsverwahrung Fehler gemacht. Ein Termin ist für diesen Prozess bisher aber noch nicht festgesetzt worden.

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