Werbung:Ein Streit um die glatte Haut

Das Schönheitsversprechen eines Kosmetikunternehmens vor Gericht

Von Stephan Handel

Der Pfirsich zum Beispiel - würde er das Geheimnis seiner sagenhaften Haut preisgeben, die Kosmetikindustrie würde gewiss ein Vermögen dafür bezahlen. Weil das störrische Steinobst sich aber beharrlich weigert, diese Informationen zu veröffentlichen, sind die Hersteller auf andere, deutlich ekligere Substanzen angewiesen. In der Werbung ist davon natürlich selten die Rede - was hinter den großmundigen Versprechen wirklich steckt, das wurde nun öffentlich bei einem Prozess am Oberlandesgericht.

Eine Firma in Grünwald nämlich stellt ein Getränk her, das geradezu übernatürliche Kräfte besitzen soll: "Reduziert nachweislich Falten", hieß es in der Werbung, "die Haut ist fester und glatter", "zwei Studien belegen die effektive Wirkung". Das wiederum fand ein "Verband sozialer Wettbewerb" übertrieben, der es sich zur Aufgabe und Einnahmequelle gemacht hat, Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht anzuprangern und vor Gericht zu bringen. Das tat er in diesem Fall zunächst mit einem Antrag auf Einstweilige Verfügung, die das Landgericht München auch erließ. Die beklagte Firma wandte sich mit der Berufung dagegen, so trafen sich die Parteien wieder vor dem Landgericht.

Der Verband monierte in seiner Klage unter anderem einen Inhaltsstoff des Präparats - es enthält neben unverdächtigen Zutaten wie Agavendicksaft, Maracuja- und Mangosaft auch Kollagenhydrolysat. Dieses soll den faltenmindernden Effekt hauptsächlich bewirken, diese Wirkung sei durch die angeführten Studien angeblich bewiesen.

Jedoch: Die Studien beschäftigten sich mit Kollagen, dass aus Schweinen gewonnen wird. Das in dem Mittel verwendete Kollagen jedoch werde aus Rindern hergestellt, so der Kläger - mithin sei die Werbung irreführend und zu verbieten. Mit dieser Argumentation hatte er vor dem Landgericht recht bekommen. In der Berufungsverhandlung am Donnerstag kam es zu keiner Entscheidung - die Kosmetikfirma zog die Berufung zurück und setzt nun auf eine Entscheidung in der Hauptsache, die wieder vor dem Landgericht verhandelt werden wird, wann ist noch nicht bekannt. Bis dahin bleibt genügend Zeit: zum Beispiel um Pfirsiche zu essen und dabei über das Geheimnis ihrer samtweichen Haut nachzugrübeln.

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