Weitere Briefe:Das Recht zu wählen und das Recht zu bleiben

Christliches Gebot

Das Kirchenasyl ("Ermutigung zum Kirchenasyl", 3. April) ist ein ungeschriebenes Recht, das den Kirchen seit Jahrhunderten zugebilligt wird. Es geht nicht um Menschen, die sich über das Gesetz stellen, sondern um Vertreter der Kirchen, die Menschen in Gefahr vorübergehend helfen. Wenn manche Bundesländer sich weigern, Flüchtlinge nach Afghanistan abzuschieben, wenn deutsche Behörden zögern, flüchtende Menschen nach Griechenland oder Italien oder in Balkanländer zu überstellen, wenn die Entscheidungen mancher Behörden oft willkürlich erscheinen, dann gebietet es unsere christliche Werteordnung, den Behörden die Möglichkeit zu geben, den jeweils einmaligen Fall nochmals zu überprüfen. Ich bin allen dankbar, die bedrohten Menschen Asyl anbieten und dafür Ermittlungen der Staatsanwälte riskieren. Dr. Theo Wettach, Würzburg

Wie hätten sie's denn gerne?

Geht's noch ("Wahlrecht ab 14 gefordert", 6. April)? Warum nicht gleich zur Einschulung? Aber die Anwendung des Jugendstrafrechts unbedingt auf das 25. Lebensjahr anheben aufgrund fehlender sittlicher Reife; vielleicht auch wegen des dann erheblichen Drucks des frühen aktiven Wahlrechts. Heinrich Schwab, Stockdorf

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