Wegen Untreue verurteilt:Erbin in den Ruin getrieben

Er war Präsident des elitären Peutinger Collegiums: Nun ist der Rechtsanwalt Walter B. wegen Untreue zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Gemeinsam mit einem Komplizen trieb er eine Erbin in den Ruin.

Von Bernd Kastner

Seine Flughöhe war beachtlich, entsprechend tief ist nun der Sturz: Walter B., Rechtsanwalt am Tegernsee und ehemaliger Präsident des elitären Peutinger Collegiums, ist vom Landgericht München wegen Untreue in elf Fällen zu einer Haftstrafe von einem Jahr und elf Monaten verurteilt worden. Immerhin, der Sturz führt nicht ins Gefängnis, die Strafe wurde zur Bewährung ausgesprochen.

B.s Komplize Hans-Georg M., 65, ein einschlägig vorbestrafter Geschäftsmann vom Ammersee, dagegen muss wegen Untreue in 20 Fällen für drei Jahre und drei Monate in Haft, sollte das Urteil Bestand haben. Beide bestreiten nach wie vor alle Vorwürfe, B. kündigte Revision an. Dem 70-Jährigen droht der Verlust seiner Zulassung als Anwalt.

Die Angeklagten kamen, gemessen an der Forderung der Staatsanwaltschaft, noch gut weg: Der Ankläger wollte sie für zehn und fünf Jahre ins Gefängnis schicken. Den beiden wurde vorgeworfen, durch ein raffiniertes Konstrukt aus Firmen, Verträgen und Versprechungen eine Frau in den Jahren 2006 und 2007 um ihren ererbten Immobilienbesitz gebracht und in den Ruin getrieben zu haben. Doch das Gericht erkannte nach fast eineinhalbjährigem Prozess keinen Betrug - Untreue aber sehr wohl.

Die beiden haben laut Gericht immer wieder in die Kasse der Frau gegriffen, deren Vermögen sie eigentlich sichern sollten. So sollen B. und M. etwa Geld der Frau für ein Hotel abgezweigt haben, das sie bei Augsburg betrieben. B. habe als Anwalt und damit Organ der Rechtspflege zusätzlich Schuld auf sich geladen. Zu seinen Gunsten wertete das Gericht, dass B. vorher noch nie straffällig geworden sei.

Die beiden Angeklagten hätten im Vermögen der Frau "eine Quelle gesehen, die anzuzapfen war, wenn Not am Mann war", sagte der Vorsitzende Richter Stephan Kirchinger in der Urteilsverkündung. M. und B. sollen die Frau um viele zehntausend Euro gebracht haben. Zu B. gerichtet sagte der Richter, dass der Anwalt "wohl in einer anderen Liga spielen wollte, aber das Geld nicht hatte".

Dabei spielte B. als Präsident des Peutinger Collegiums schon ziemlich weit oben in der feinen und einflussreichen Gesellschaft. Der nach dem Augsburger Humanisten Konrad Peutinger benannte und als CSU-nah geltende Debattierklub trifft sich mit Vorliebe im Bayerischen Hof und lädt Referenten aus der Spitze von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft ein. Wer war nicht alles da unter B.s Ägide: Diverse Minister, Kardinal Marx, der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, und und und. B. zeigte sich gern Seit' an Seit' mit den Großen.

Als die Süddeutsche Zeitung im Juli 2011 erstmals über die strafrechtlichen Vorwürfe gegen ihn berichtete, trat er von seinem Amt zurück. Im Vorfeld der Urteilsverkündung bemühte sich die aktuelle Führung des Collegiums nun, sich von seinem ehemaligen Präsidenten zu distanzieren: Der gehöre jetzt nicht mal mehr dem "Großen Rat" an und sei "nur noch einfaches Vereinsmitglied".

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