Vorschriften:Unter Kontrolle

Das Veterinäramt setzt die Münchner Richtlinien durch

Von Susi Wimmer

Der Zirkus kommt in die Stadt. Was früher eine Attraktion war, lockt heute nicht mehr viele Zuschauer. In München gibt es noch Familienbetriebe, doch die leben eher am Existenzminimum. Während Tierschützer gegen die Tierhaltung in Zirkussen massiv protestieren und die Politik über ein generelles Wildtierverbot in Manegen diskutiert, klagen die Zirkusbetriebe über immer schärfere Auflagen. In München kümmert sich das städtische Veterinäramt unter Leitung von Amtstierarzt Armin Riedl um die Zirkusse. "Es gibt schon immer wieder Mängel", sagt Riedl. Aber seine drei Kollegen vom Zirkusteam sorgten durch ständige Kontrollen dafür, dass alle Auflagen eingehalten werden.

Kommt ein Zirkus in die Stadt, muss er sich erst einmal im Veranstaltungsbüro anmelden. Hat er Tiere dabei, wird automatisch das Veterinäramt informiert. "Wir in München haben die Zirkusleitlinien des Bundesministeriums von einer nicht verbindlichen Soll-Vorschrift zu einem Muss umgewandelt", erklärt Florian Schmelmer vom Kreisverwaltungsreferat. Auf 30 Seiten sei da genau definiert, was die Tiere zu wiegen haben, wie groß die Gehege sein müssen, wie sie gepflegt und artgerecht gehalten werden sollen. Den Münchner Zirkussen sind die strengen Regeln bekannt. Kommt ein Zirkus von außerhalb, muss er sich den Münchner Richtlinien anpassen.

Sobald der Zirkus die ersten Gehegepfosten auf Münchner Boden gerammt hat, steht das Zirkusteam von Armin Riedl auf der Matte. Sie vermessen die Außengehege, die Boxen, sie kontrollieren die Ausstattung, den Pflege- und Ernährungszustand der Tiere. Und sie achten auf artgerechte Bereicherung: Lamas brauchen zum Beispiel zum Spielen Äste, der Elefant hat gerne einen Ball zur Beschäftigung, Ziegen sind beim Klettern glücklich. Und dann gibt es laut Armin Riedl noch sogenannte Gefahrtiere, wie beispielsweise Kamelbullen oder Strauße. Deren Haltung unterliegt gesonderten Auflagen. Zieht ein Zirkus innerhalb Münchens um, muss er das mitteilen, und das Veterinäramt wiederholt die komplette Kontrollprozedur.

Für den unwahrscheinlichen Fall, dass jemand einen Zirkus gründen will, ist auch das in Paragraf 11 des Tierschutzgesetzes geregelt. Eine verantwortliche Person bei der gewerbsmäßigen Zurschaustellung von Tieren muss sachkundig sein, heißt es da. "Darunter versteht man, dass der Verantwortliche von Berufs wegen sachverständig ist, oder er muss eine Prüfung ablegen", erklärt Amtstierarzt Riedl. Ein langjähriger Umgang mit Tieren sei erforderlich, und dann müsse der Proband eine Sachkundeprüfung in Theorie und Praxis ablegen. Kann er noch ein astreines polizeiliches Führungszeugnis vorweisen und wird sein Betrieb den Zirkusleitlinien gerecht, darf er Tiere in die Manege schicken.

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