15.000 Euro für ein Gebiss: Das Landgericht München spricht einem 83-Jährigen nach einem Behandlungsfehler Schmerzensgeld zu.
Eigentlich hätten die Ärzte dem Mann nur zwei Zähne ziehen sollen. Als der Patient, der an Alzheimer leidet, aus der Narkose erwachte, fehlte ihm aber das komplette Gebiss. Seither kann er nur noch pürierte Nahrung zu sich nehmen. Das Landgericht München sieht darin einen Behandlungsfehler und sprach dem Mann 15.000 Euro Schmerzensgeld zu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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Es war im Jahr 2005, als der damals 83-Jährige auf Anraten seiner Zahnärztin ins Krankenhaus kam. Die Klinik argumentiert in dem vier Jahre währenden Rechtsstreit, dass keiner der 24 Zähne erhaltungswürdig gewesen sei.
"Er sucht ständig seine Zähne"
In ihrer Urteilsbegründung rügen die Richter nun, dass vor und während der Zahn-Operation keine Röntgenaufnahmen angefertigt wurden. Zudem sei die Tochter des Mannes (Anwalt: Jürgen Klass), die seine gesetzliche Betreuerin ist und sehr schlecht Deutsch spricht, nicht über die bevorstehende Totalextraktion informiert worden. Sie habe dieser also auch nicht zugestimmt.
Die Ärzte hätten, so das Gericht, nur die völlig kaputten Zähne ziehen dürfen, da das Anfertigen einer Totalprothese bei einem dementen Menschen praktisch unmöglich sei: Er könne aufgrund seiner Krankheit bei der nötigen Prozedur nicht wie erforderlich mitwirken. Nach der Total-OP sei ihr Vater körperlich zusammengefallen, er suche ständig seine Zähne, so die Tochter.
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(SZ vom 04.06.2009/sus)
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