Volksverhetzung:Holocaust-Leugner muss 5000 Euro Strafe zahlen

  • Ein Mann stellt bei einer Facebook-Diskussion den Holocaust infrage und landet vor Gericht.
  • Der Richterin erklärt er, dass er mit seinen Aussagen auf Provokationen reagiert habe - und selbst nur provozieren wollte.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

"Alles Fake! Alles Propaganda! Wo sind die Beweise?" Bei einer Diskussion auf Facebook hat ein 34-Jähriger den Holocaust infrage gestellt und dazu unflätig den Staat Israel und seine Bürger beschimpft. Doch weil er einen augenzwinkernden Smiley dazu gesetzt hatte, beurteilte die Strafrichterin ihn etwas milder. Wegen Volksverhetzung wurde der Bauhelfer zu einer Geldstrafe verurteilt: 200 Tagessätze zu je 25 Euro, insgesamt also 5000 Euro.

Isrealis als "Kindermörder"

"Nach all diesen Lügen zweifle ich langsam an der Wahrheit des Holocaust!!", schrieb der Münchner bei Facebook. "Alles Propaganda! Wo sind die Beweise? So gesehen haben die Juden am HC des 2. Weltkrieges auch selber schuld. Vor allem die im Warschauer Ghetto. . .". Mit solchen Worten stellte der 34-Jährige den Massenmord der Nazis an der jüdischen Bevölkerung in Abrede beziehungsweise bagatellisierte diesen, stellte die Richterin dazu fest.

"Mit solchen Äußerungen kann der öffentliche Friede gestört werden, was der Angeklagte in Kauf nahm", heißt es in der Anklage. Der Münchner gab nun alle Vorwürfe zu und legte ein volles Geständnis ab. Er erklärte in der Verhandlung, dass er mit seinen Äußerungen auf Facebook lediglich auf Provokationen von anderen Facebook-Nutzern im Zusammenhang mit der Leugnung der schuldhaften Tötung von Palästinensern durch Israelis reagieren und diese ebenfalls provozieren wollte. Tatsächlich würde er nicht am Holocaust zweifeln, versicherte der Bauhelfer.

Wenn ein Smiley den Unterschied macht

Zur Untermauerung ließ er von seinem Anwalt Screenshots vorlegen, auf denen entsprechende Beiträge von anderen Facebook-Nutzern zu lesen waren. Die Strafrichterin glaubte dem Mann: "Dass der Angeklagte seine Äußerungen nicht wirklich ernst, sondern vorwiegend provozierend meinte, findet zudem eine mögliche Grundlage in dem von ihm am Ende eines seiner Beiträge gesetzten Emoticons in Form eines augenzwinkernden Smileys", schrieb sie deshalb ins Urteil.

Die Richterin berücksichtigte bei der Strafe, dass der Angeklagte einsichtig war und sich zu seinen Äußerungen provoziert fühlte. Sie hielt ihm zugute, dass es nur 34 Leser gab und wegen dieses geringen Verbreitungsgrades der Schmähungen und Beschimpfungen "das Potenzial für die Störung des öffentlichen Friedens gering war". Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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