Ist ein Volksbegehren gegen die Finanzierungspläne für den Münchner Transrapid zulässig oder nicht? Darüber entscheidet der Bayerische Verfassungsgerichtshof Anfang April.

Die Entscheidung über die Zulässigkeit eines Volksbegehrens gegen die Finanzierungspläne für den Münchner Transrapid fällt am 4. April. Das kündigte der Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, Karl Huber, nach einer mündlichen Anhörung beider Parteien am Donnerstag in München an.

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Vor Gericht hatten zuvor Vertreter des bayerischen Innenministeriums sowie die Unterstützer des Volksbegehrens ihre Positionen vorgetragen.

Richard Mergner vom Bund Naturschutz zeigte sich am Rande der Anhörung optimistisch, dass das Volksbegehren zugelassen wird. "Es geht tatsächlich darum, zu entscheiden, ob das Volk in einer wichtigen Sachfrage mitentscheiden darf", sagte er.

Ziel der geplanten Abstimmung ist es, dass sich der Freistaat nicht an der Finanzierung des Transrapids beteiligen darf. Die Staatsregierung will 470 Millionen Euro der veranschlagten 1,85 Milliarden Euro für den Bau der Magnetbahntrasse vom Münchner Flughafen zum Hauptbahnhof übernehmen.

Das bayerische Innenministerium hält die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Volksbegehrens mit dem Titel "Für Bayern - Nein zum Transrapid" nicht für gegeben. Es sei mit Artikel 73 der bayerischen Verfassung, wonach über den Staatshaushalt kein Volksentscheid stattfinden könne, nicht vereinbar.

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(sueddeutsche.de/ddp/ngh)