Vogelgrippe in München:H5N1 und seine Folgen

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In München gibt es mittlerweile zwei Vogelgrippe-Beobachtungsgebiete, eins im Süden nach einem Fund in Straßlach und eins im Westen nach einem Fund bei Olching.

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Die beiden Gebiete sind in der nebenstehenden Karte eingezeichnet, die Grenzen sind wie folgt:

Beim Klick auf die Karte werden die Zonen genauer sichtbar. (Foto: Foto: Stadt München)

Westliches Gebiet

Begrenzung im Norden und Westen: durch die Stadtgrenzen Begrenzung im Süden: durch die Bodenseestraße (B 2) bis Lortzingstraße Begrenzung im Osten: durch die Lortzingstraße, Pippinger Straße, Von-Kahr-Straße, entlang der S-Bahn-Linie 2 Richtung Petershausen bis zur Ludwigsfelder Straße, Ludwigsfelder Straße, Dachauer Straße bis zur Stadtgrenze.

Das Baureferat hat die Hinweisschilder - "Wildgeflügelpest Beobachtungsgebiet" - an den Hauptzufahrtsstraßen zu dem im Stadtgebiet gelegenen Teil des Beobachtungsgebiets aufgestellt. In dem genannten Beobachtungsgebiet gilt seit 25. April Folgendes: - Für die Dauer von 15 Tagen nach Festlegung des Beobachtungsgebietes dürfen Geflügel und in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten nicht aus dem Beobachtungsgebiet verbracht werden. - Für die Dauer von 30 Tagen nach Festlegung des Beobachtungsgebietes dürfen Geflügel, in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten sowie Bruteier nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde innerhalb des Beobachtungsgebietes verbracht werden. - Für das Beobachtungsgebiet wird die Ausnahme erteilt, dass Hunde und Katzen frei umherlaufen dürfen, bei Hunden jedoch unter der Voraussetzung, dass diese stets in der Einwirkungsgewalt des Hundehalters sind und von Bereichen ferngehalten werden, in denen sich vermehrt Wassergeflügel aufhält. - Im Beobachtungsgebiet ist die Jagd und die Vergrämung (Stören und Vertreiben) von Wildvögeln verboten.

Südliches Gebiet Ein am 24. März im Mühltal bei Straßlach verendeter Uhu ist mit dem hochpathogenen Virus-Subtyp H5N1/Asia infiziert gewesen. Seit Karsamstag gilt im so genannten Beobachtungsgebiet Folgendes, diese Bestimmungen bleiben bestehen.

Für die Dauer von 15 Tagen nach Festlegung des Beobachtungsgebietes dürfen Geflügel und in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten nicht aus dem Beobachtungsgebiet verbracht werden. Für die Dauer von 30 Tagen nach Festlegung des Beobachtungsgebietes dürfen Geflügel, in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten sowie Bruteier nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde innerhalb des Beobachtungsgebietes verbracht werden. Für das Beobachtungsgebiet wird die Ausnahme erteilt, dass Hunde und Katzen frei umherlaufen dürfen, bei Hunden jedoch unter der Voraussetzung, dass diese stets in der Einwirkungsgewalt des Hundehalters sind und von Bereichen ferngehalten werden, in denen sich vermehrt Wassergeflügel aufhält. Im Beobachtungsgebiet ist die Jagd und die Vergrämung (Stören und Vertreiben) von Wildvögeln verboten.

Informationen Unter der email vogelgrippe@muenchen.de können schriftliche Anfragen gestellt werden. Das Landratsamt Fürstenfeldbruck hat eine Hotline eingerichtet (0 81 41/5 19-9 99). Die Landeshauptstadt München informiert über den automatischen Informationsservice unter den Rufnummern: 2 33 - 2 70 03, -2 70 08, -2 70 37, -2 70 38.

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