Ein Täter missbrauchte jahrelang eine 13-Jährige. Das Mädchen hielt die Übergriffe im Tagebuch fest, der Mann muss nun fast vier Jahre in Haft.
Dass ihm ein Tagebuch einmal zum Verhängnis werden könnte, daran hat Antonio M., 56, wohl nie gedacht. Doch nun sitzt er auf der Anklagebank im Landgericht und sieht sich mit dem Vorwurf konfrontiert, jahrelang die Tochter seiner Lebensgefährtin sexuell missbraucht zu haben. Weil die Schülerin die Übergriffe minutiös festgehalten hatte, ist an diesem Vorwurf auch nicht zu rütteln. Über seinen Verteidiger lässt Antonio M. daher die Anklage umfassend einräumen, er selbst macht keine Angaben.
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Im September 2004 hatte der Angeklagte sich erstmals an dem damals 13-jährigen Mädchen vergriffen. In den nächsten drei Jahren missbrauchte er die Schülerin immer wieder. Jede einzelne Tat hielt das Mädchen in ihrem Tagebuch fest. Die Aufzeichnungen lassen indes auch erkennen, dass sich die Schülerin offenbar sehr zu dem Freund ihrer Mutter hingezogen gefühlt hatte. "Sie hat sich in ihrer kindlichen Weise in ihn verliebt", sagt die Richterin. Dies müsse man auch berücksichtigen, wenngleich die Strafbarkeit außer Frage stehe.
Der Fall war erst 2008 aufgedeckt worden, als die verhaltensauffällige Schülerin in eine psychiatrische Klinik kam. Andeutungen führten schließlich zu einer Durchsuchung der Wohnung der Familie, und dabei wurde auch das Tagebuch entdeckt.
"Ich habe einen Fehler gemacht", sagt der Angeklagte in seinem Schlusswort. Die Strafe ist zwischen den Prozessbeteiligten bereits abgesprochen: Antonio M. muss für drei Jahre und zehn Monate hinter Gitter. Strafmildernd wirkt sich vor allem aus, dass er mit seinem Geständnis dem Mädchen eine belastende Aussage vor Gericht erspart hat.
Die heute 17-Jährige ist mittlerweile in einem Heim untergebracht, ihre Mutter soll aber noch immer zum Angeklagten halten.
(SZ vom 06.12.2008/sonn)
Gesetzentwurf zum Betreuungsgeld
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Für so ein schwerwiegendes Verbrechen an einem Kind ist das Strafmaß völlig unzureichend - leider typisch für die immer wieder täterfreundliche deutsche Justiz . Bei guter Führung ist der Täter bereits nach 30 Monaten wieder frei, das Opfer muss seelische Höllenqualen leiden und ist bis ans Lebensende traumatisiert.
Sexualstraftäter gehören lebenslang weggesperrt oder/ und physisch bzw. chemisch kastriert, um Wiederholungstaten auf jeden Fall zu vermeiden.