Die Stadt München darf der Meiserstraße einen neuen Namen geben. Landesbischof Hans Meiser ist wegen antisemitischer Äußerungen umstritten.

Die Stadt darf die Meiserstraße umbenennen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte die Entscheidung des Stadtrates, den bisher nach dem ehemaligen evangelischen Landesbischof Hans Meiser (1881 bis 1956) benannten Straßenabschnitt künftig als Katharina-von-Bora-Straße zu beschildern.

Meiserstraße

Die Meiserstraße in der Maxvorstadt (© Foto: dpa)

Anzeige

Die Richter wiesen damit in zweiter Instanz eine Klage eines Enkels des Bischofs zurück. Hans Christian Meiser hält den Beschluss der Ratsmehrheit, wegen antisemitischer Äußerungen seines Großvaters dessen Namen aus den Stadtplänen zu streichen, eine "Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts".

Wie bereits ihre Kollegen in der ersten Instanz mochten jedoch auch die obersten Verwaltungsrichter keine Herabwürdigung des ehemaligen Landesbischofs erkennen. Die Benennung und Umbenennung von Straßen diene "nicht dem Schutz der Ehre der namensgebenden Personen", und Gemeiden stehe dabei ein "überaus breites Ermessen" zu, urteilte der Gerichtshof und verwarf die Klage des Enkels als nicht zulässig.

Eine Revision gegen dieses Urteil ließen sie nicht zu (Aktenzeichen 8BV08.3320).

Leser empfehlen 

(SZ vom 03.03.2010/jbb/sonn)